Hat jemand bereits Erfahrung mit der Deklarierung von Staking Rewards in einer Schweizer Steuererklärung?
Als Delegator erhalte ja ich ja jede Epoche einen gewissen Betrag in ADA (Staking Reward) automatisiert durch das Cardano Blockchain-Protokoll auf meiner Wallet bzw. Adresse gutgeschrieben. Leider ist mir nicht ganz klar ob diese Rewards unter private steuerfreie Kapitalgewinne fallen oder ob sie als Einkommen deklariert werden müssen.
Gibt es hier bereits eine gängige Praxis oder genauere Anweisungen durch die Steuerbehörden?
Ich wohne selbst auch in der Schweiz und gebe meine Stakingrewards bisher immer als Einkommen an.
Wirklich genaue Auskunft von der Steuerbehörde wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, da sich die Leute dort noch nicht mit dem Thema auskennen und mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht wirklich die Kompetenzen dazu haben.
Wie/wo man das genau angeben soll würde mich auch interessieren. Und gibst du den Betrag in CHF an oder in ADA?
Wenn wir schon beim Thema sind: Ich habe gelesen, man kann/soll bei der Steuererklärung hier in der Schweiz einen Screenshot seiner Cryptobestände in einer Wallet machen. Ich habe jetzt mal am 31. Dezember einen Screenshot gemacht und würde den dann ausdrucken. Ist das wirklich die richtige Vorgehensweise?
Du kannst dir über Pooltool.io einen Taxreport laden und dort kriegst du alle Daten die du benötigst. Rechne dann die Kurse in CHF um und gebe diesen Betrag da an.
Jop die Kryptos gebe ich einfach als Vermögen an, Stand 31.12.
Ich hatte eigentlich auch vor, dies so zu deklarieren. Denke, dass man so zumindest auf der sicheren Seite wäre.
Allerdings bin ich noch auf folgenden Beitrag gestossen, gemäss welchem man das auch ein bisschen anders sehen könnte:
Die Frage der Steuerpflicht von «Staking Rewards» ist derart neu, dass diesbezüglich noch keine kantonalen Praxen existieren. Momentan tendieren die Steuerbehörden dazu, «Staking Rewards» ähnlich wie Zinsen auf Guthaben zu qualifizieren. Bestätigt sich diese Tendenz, so sind «Staking Rewards» künftig als Einkommen zu deklarieren und zu versteuern. Aber auch hier gilt, gleich wie in der ersten Konstellation, dass die Besteuerung von Kryptowährungen einem ständigen Wandel unterliegt. Werden «Staking Rewards» zu einem späteren Zeitpunkt veräussert, so handelt es sich Stand heute um steuerfreie private Kapitalgewinne gem. Art. 16 Abs. 1 DBG bzw. Art. 7 Abs. 4 Bst. b StHG.
Ah, da seid Ihr in der Schweiz ja im Traumland des Kapitals. Da müsste in Deutschland dann noch mal extra der Wertzuwachs (falls es dann einen gibt) versteuert werden (was ich eigentlich auch richtig finde).