:DE: Staking und die Steuern in Deutschland (Proof of Stake)

Hallo alle zusammen,

da es in der deutschen Telegram-Gruppe seit Tagen eine angeregte Diskussion darüber gibt wie PoS Erträge (als Delegator) und geg. auch Einkünfte als Poolbetreiber korrekt zu deklarieren gibt möchte ich diesem Thema gerne einen Thread hier im Forum widmen. Ich habe mich bei dem für mich zuständigen Finanzamt in München nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigen und folgende Antwort erhalten:


Eine abschließende Beantwortung ist leider nicht möglich, da derzeit Abstimmungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen laufen. Vorbehaltlich dieser Abstimmungen und einem dann veröffentlichten BMF-Schreiben kann ich Ihre Fragen nach derzeitigem Stand wie folgt beantworten:

  1. Die im Rahmen eines Proof-of-Stake-Verfahren erhaltenen Coins stellen Einnahmen gem. § 22 Nr. 3 EStG, d.h. steuerpflichtige Einkünfte aus Leistungen dar. Für die gesamten Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG (also Einnahmen abzüglich Ausgaben) gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr.

Diese durch Staking erhaltenen Coins werden in diesem Zeitpunkt durch Tausch angeschafft, so dass die Jahresfrist gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu laufen beginnt (von Ihnen als „Haltefrist“ bezeichnet).

Die bereits vorher erworbenen Coins, die als Grundlage für die neuen Coins vorhanden sein müssen, dienen hierbei als Einnahmequelle, weshalb diese Coins erst nach Ablauf einer Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert bzw. getauscht werden können, vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Es ist also davon auszugehen, dass die Rewards welche man aus Teilnahme am PoS nach einem Jahr steuerfrei zu veräußern sind. Der Stake der zum Erzielen der Erträge genutzt sich wird jedoch in der Haltefrist auf 10 Jahre verlängert. Da in Cardano Stand heute die Rewards automatisch im Stake kumuliert werden beginnt die 10 Jahres Frist jedoch mit jedem Zufluss von Coins erneut.

  1. Wie in dem von Ihnen verlinkten Beitrag zu Masternodes ist die Abgrenzung zwischen privater (sog. vermögensverwaltender) und gewerblicher Tätigkeit immer unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse im Einzelfall zu treffen. Eine generelle Auskunft kann daher – auch unter Berücksichtigung der laufenden Abstimmungen – nicht gegeben werden. Mit entscheidend wird m.E. auch der Umfang des Stakepools und damit die erbrachten Leistungen für dritte Personen sein.

Ob der Betrieb eines Stakepools gewerblich ist oder nicht ist immer im Einzelfall zu betrachten und wird vom Finanzamt nicht abschliessen geklärt. Gemäß persönlicher Rücksprache mit meinem Steuerberater geht er in der Tat von einer gewerblichen Tätigkeit aus, da hier die Gewinnerzielungsabsicht klar im Vordergrund steht. Aber hier ist jeder der mit dem Gedanken spielt gut beraten sich persönlich abzusichern da sonst Rück- und Strafzahlungen fällig sind falls ein Gewerbe ohne Anmeldung betrieben wird.

Sämtliche hier enthaltenen Informationen sind selbstverständlich nicht bindend oder in irgendeiner Art und Weise eine steuerliche Beratung sondern dienen lediglich der Information. Bitte erkundigt euch vor Beginn des Stakings oder Betrieb eines Stakepools bei eurem Finanzamt über die möglichen Folgen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit der Community, am liebsten Zitierfähige Aussagen von Finanzämtern und/oder Steuerberatern.

LG Wunderbaer

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Was sagt denn die “Europäische Vertretung” the StakePoolAlliance in Brüssel zu der Sache? Die sind ja auch dran, daß für ganz Europa zu evaluieren oder?

Hi, darf ich diese Info von dir hier teilen? Ich bin durch diese unklare Versteuerung so abgeschreckt vom Staken, dabei ist das so eine großartige Sache. Echt total besch*ssen :pensive:

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Bei diesem Thread geht es eigentlich mehr darum, dass man in Deutschland die rechtliche Lage abklärt. Alle Infos die hier im Thread sind würde ich bei deinem Finanzamt oder Steuerberater nochmals prüfen lassen, da es scheint als ob niemand zu 100% sicher ist, wie man z.B. Rewards versteuern sollte.

Deswegen wäre ich eher vorsichtig was das teilen der Infos angeht :stuck_out_tongue:

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Die Informationen in diesem Thread sollten auf keinen Fall als “allgemeingültig” angenommen werden. Er ist mehr dazu gedacht sich auszutauschen.

Was ich selbst schon mehrfach erlebt habe ist, und das nicht nur im Cryptobereich, dass die Auskunft von Finanzämtern und Steuerberatern sich ändern wenn man ihnen Dinge anders/besser erklärt. Denn meistens wird versucht etwas neues unbekanntes, auf etwas altes bekanntes zu projizieren.

Und gerade beim Staking/Delegieren ändert sich für einige Länder die Sachlage wenn man die Betrachtung weg von passiven, Zins- oder Dividentenmässigen Rewards, hin zu Belohnungen für eine aktiven Teilnahme am Protokoll, wechselt. D.h. man muss sich mit Informationen beschäftigen, man muss einen Pool suchen, delegieren, diese wieder wechseln usw, und auch rein von der technischen Seite sind die Rewards kein fester Zinssatz.

Schon deshalb ist es wichtig, dass Organisationen wie die Cardano Foundation, sich mit Entscheidungsträgern an den Tisch setzen und diese Dinge besprechen und richtig darstellen. Es ist schon eine Art Lobbyarbeit die hier gemacht werden muss.

Und bei dieser Arbeit muss noch sehr viel geleistet werden, ein großartiger, recht neuer Artikel dazu findet ihr hier, im unteren Teil geht es darum auch um Besteuerung:

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Teilen ist so eine Sache, hier geht es vor allem darum Informationen selbst zu sammeln. Es wäre hilfreich wenn einfach jeder versucht mal bei seinem Finanzamt nachzuhaken. Dabei sollte man, wie oben erwähnt, nicht mit “Dividenden” oder “festen Zinssätzen” argumentieren, falls sich der gegenüber nicht auskennt.

Denn zum Beispiel das mit den “10 Jahren Haltefrist” ist nicht abschließend geklärt und meiner laienhaften Meinung nach eher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich auch nicht mit ein oder zwei Sätzen zu beantworten, auch wenn dies oft in Chats versucht wird: ) Schon gar nicht verbindlich.

Diese Seite fasst die ganze Problematik sehr gut zusammen:

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Hey, erstmal danke für deine Antwort. Ein vorgegebener Text, den man ans Finanzamt schicken kann, wäre echt gut. Somit würde man sicher gehen, dass niemand was Falsches schreibt und die Chancen erhöhen, einheitliche positive Antwort vom FA zu bekommen.
Meint ihr, dass ihr so einen Text ausarbeiten und zur Verfügung stellen könntet? Würde das dann auch gerne teilen und weitergeben.

Mfg Konstantin

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Gründe, die eher gegen eine solche Anfrage sprechen:

  • Eine Verbindliche Auskunft des Finanzamts (FA) ist mit Gebühren verbunden, die nach dem “Gegenstandswert der beantragten Auskunft” berechnet wird. Könnte teuer werden.
  • Zudem wird die Finanzbehörde zu diesen Fragestellungen möglicherweise keine Auskünfte geben, da abzusehen ist, dass dafür bald ein neues Gesetz bzw. neue Verordnungen verfasst werden müssen.
  • Für eine verbindliche Auskunft kann sich das FA sechs Monate Zeit lassen, mit Begründung sogar noch länger.
  • Und vielleicht sollte man als Einzelperson auch nicht unbedingt schlafende Hunde wecken.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/VerbindlicheAuskuenfte/verbindliche_auskuenfte_node.html

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Fragen, die ich stellen würde (hier als Diskussionsgrundlage :wink:):

Im Blockchain-Netzwerk Cardano ist seit kurzer Zeit auch die Möglichkeit des Stakings eröffnet.
Dabei können die Anteile, die man an der Kryptowährung ADA hält, die Coins, als Stimmen an einen Pool delegiert werden. Für diese Delegierung wird alle fünf Tage eine Belohnung (ein Reward) in Form von neuen Coins ausgeschüttet. Es ist also ein Delegated-Proof-of-Stake-Verfahren (DPoS).

  1. Die Haltefrist für den steuerfreien Verkauf von Coins beträgt derzeit ein Jahr. Wird sich die Haltefrist der für die Stimmen eingesetzten Coins von einem Jahr auf zehn Jahre verlängern, wenn sie regelmäßig für dieses DPoS eingesetzt und dadurch indirekt Einnahmen in Form von neuen Coins erzielt werden?

  2. Die als Belohnung (Reward) ausgeschütteten Coins werden alle fünf Tage in dieselbe Wallet ausgeschüttet, in der sich auch die bereits delegierten Coins befinden. Der Wechselkurs zur FIAT-Währung Euro ändert sich an den Kryptobörsen im Tagesverlauf fortwährend und ist zum Teil starken Schwankungen unterworfen. Auf welcher Grundlage findet die Besteuerung der Coins aus den Rewards statt; welcher Wert ist zu welchem Zeitpunkt relevant?

  3. Die Coins aus dem Reward fließen automatisch in die Delegierung mit ein und vermehren daher den Bestand an delegierten Coins. Wie verhält es sich mit der Haltefrist für die als Reward erhaltenen Coins?

  4. Welche Informationen und welche Art der Dokumentation verlangt das Finanzamt zum Nachweis der Einnahmen durch Kryptowährungen?

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Hier ein Zitat des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Sachstandsbericht vom 03. Juni 2020 (“Umsatzsteuerliche Behandlung und Erörterung der ertragsteuerlichen
Behandlung von Krypto Token”):

Während beim Mining neue Krypto-Assets durch aktive Rechenleistung geschürft werden (Proof
of Work), stellen sich für das Staking Nutzer zur Verfügung und parken die dafür erforderlichen
Einheiten in ihren Wallets. Der Algorithmus wählte diese Nutzer als Ersteller neuer Currency Token
aus. Diese erhalten dafür neue Einheiten als Gebühr erhalten (Proof of Stakes). Solche Einkünfte
sind steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG. Zudem dürfte die zehnjährige Spekulationsfrist
nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greifen, sodass eine Steuerfreiheit de facto ausgeschlossen ist.

Die Aussage deckt sich mit der oben von wunderbaer zitierten Aussage des Finanzamts. Es ist auch davon auszugehen, dass die Abgeordneten hier keinen besonderen Handlungsbedarf sehen werden.
Die Gesetzgebung wird sich also wohl erst einmal nicht wesentlich ändern. Es sei denn, es wird wirklich forcierte Lobbyarbeit betrieben.

Wenn das so bleibt, ist Staking in der Tat in DE nicht interessant, da bei Verkauf der Coins, wegen der verlängerten Haltefrist, die Steuern aller Wahrscheinlichkeit nach höher sind als die Einnahmen durch das Staking.
Die Frage bleibt auch, wie sich die Haltefrist verändert und berechnen lässt, wenn immer neue Coins dazu kommen.
Und wie soll das ganze nachgewiesen werden? Der File, den man momentan in Daedalus herunterladen kann, enthält jedenfalls keine ausreichenden Daten für das Finanzamt.

In Deutschland ist die Steuergesetzgebung so jedenfalls eine große Bremse für das Staking.

Quelle für den Sachstandsbericht WD4 - 3000 -054/20:

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Da bekomme ich schon wieder das Kotzen, wenn ich das lese. Neue Technologie wird mit alten Steuergesetzen besteuert! Na herzlichen Glückwunsch Deutschland…

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Vielen Dank für die Info, die ihr bisher gegeben habt.
Falls eine solche Gesetz im Kraft kommen sollte, wie ist es mit den Token, die wir in der Vergangenheit als Stake verwendet haben? Wird die 10 Jahre Verlängerung auch gelten, wenn wir vor dem Gesetz aufgehört haben zu staken?

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Die Coins/Token welche du als Stake verwendest können erst nach 10 Jahre steuerfrei veräußert werden. Die Coins die du als Staking-Rewards erhalten hast theoretisch nach 1 Jahr. Allerdings werden diese bei Cardano automatisch wieder dem Stake hinzugefügt und “restaked” also kommt die 1 Jahres Frist quasi nie zur Anwendung. So zumindest mein Verständnis der aktuellen Lage…

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Eine spannende Podcast Folge mit dem Blocktrainer und einem Steuerberater zu diesem Thema: (das Video ersetzt keine Steuerberatung)

Timestamps
00:00 : Vorwort / Gliederung
03:30 : Für wen gilt die Haltefrist von 1 Jahr? Was bedeutet das?
05:45 : Wonach wird der Steuersatz berechnet / Krypt in Krypto auch Steuerpflichtig?
07:53 : Muss jede Crypto-Bewegung bei der Steuererklärung angegeben werden?
09:25 : Kann ich Depot Trennung machen? LiFo / FIFo?
14:02 : Womit kann ich Kryptogewinne verrechnen?
19:38 : Sollte man auch versäumte Steuererklärungen nachholen?
22:17 : Gerichtsurteil - Gar keine Steuern auf Krypto?
29:45 : Exchange geschlossen Coins / Tradehistorie etc. verloren
35:20 : Wie gebe ich die erfassten Trades an? Welche Software nutzen?
39:30 : Lending / Staking = gewerbliche Tätigkeit? Haltefrist verlängert sich auf 10 Jahre?
48:48 : Wie werden Einkünfte aus Mining versteuert?
51:18 : Unterschiede Node betreiben oder Coins delegieren
53:44 : Wie werden Airdrops versteuert
59:20 : Wo liegt der steuerliche Unterschied bei Derivaten / klassischem Trading?
01:05:25 : Müssen Einkäufe innerhalb der Haltefrist versteuert werden?
01:10:44 : Unterschied direkt mit Krypto zahlen oder vorher in Euro tauschen?
01:11:05 : Wie werden Krypto-Spenden versteuert?
01:15:48 : Ich ziehe in ein anderes Land, muss ich noch in DE versteuern?
01:18:44 : Muss ich als Student Gewinne innerhalb von 9408€ versteuern?
01:21:33 : Abschließende Worte / weitere Fragen!

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Warum sollten die Steuern höher sein als der Gewinn? Es wird doch nur der Gewinn besteuert.

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Weil wir (natürlich!) davon ausgehen, dass Ada im Wert steigt. Bei verlängerter Haltefrist muss dann der Gewinn aus der Wertsteigerung versteuert werden.
Wenn man aber nicht am Staking teilnimmt, sind alle Gewinne aus Coins, die man länger als ein Jahr hält steuerfrei: Null Steuern.
Nehmen wir an, du kaufst jetzt 10.000 Ada. Die haben gerade einen Gegenwert von 1.283,89 Euro. Nehmen wir weiter an, im April 2025 ist ein Ada 10 Euro wert. Das bedeutet, du hast dann einen Gegenwert von 100.000 Euro. Der Gewinn wäre dann 100.000 - 1.283,89 = 98.716,11 Euro.
Durch Staking kämen noch grob 2.700 Ada dazu, also 27.000 Euro. 98.716,11 + 27.000 = 125.716,11 Euro.
Wenn du deine Ada dann alle verkaufst, musst du diesen Gewinn versteuern. Also je nach individueller Besteuerung müssten dann vielleicht 45 % vom Gewinn an den Staat abgegeben werden: Wären dann knapp 56.000 Euro.
Du machst also ein Minus: 27.000 (Stakingrewards) - 56.000 (Steuern) = - 29.000 Euro.
Bleiben dann übrig 127.000 - 56.000 = 71.000 Euro.
Wenn du nicht staken würdest und sich die Haltefrist dadurch auch nicht verlängern würde, hättest du also 29.000 Euro mehr, nämlich immer noch die 100.000 Euro. Wer nicht staken würde hätte am Ende also mehr Geld und weniger Aufwand. Deshalb lohnt sich Staken nicht, wenn sich dadurch die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert.
Es lohnt sich nur, wenn man seine Ada sowieso länger als 10 Jahre halten will, was eigentlich, bei der Preisentwicklung, die Bitcoin in 10 Jahren hingelegt hat, auch nicht unbedingt eine schlechte Lösung sein muss:
10.000 Ada x 10.000 Euro (hypothetisch im Jahre 2030 :slight_smile: ) = 100.000.000 Euro. Bei diesem Betrag stört es denk ich keinen großen Geist, wenn er die Rewards (und die Rewards der Rewards der Rewards) der vergangenen 10 Jahre dann noch versteuern muss. :slight_smile: Vielleicht kommt es ja so, wer weiß.

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Hier ein Link zu einer Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung betreffend Kryptowähungen. Diese bezieht sich u.a. auch auf die steuerliche Einordnung bzw. entsprechende Gesetzesinitiativen…es bleibt spannend…und unbefriedigend: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925187.pdf

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Noch ein interessanter Artikel, der auf eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur ertragssteuerlichen Behandlung verweist, die in einem BMF-Schreiben resultieren soll: Bitcoin-Steuer: Bundesregierung sieht kaum Handlungsbedarf

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Danke für die Links :slight_smile:

Weiss zufällig jemand die Quelle für dieses Zitat hier: