Das ist von Cryptotax: https://cryptotax.bitgebot.de/verlaengerung-der-haltefrist-auf-10-jahre/
Leider keine Primärquelle(daher mit Vorsicht zu genießen), möchte es jedoch gerne hier zitieren und verlinken:
Steuerberater Christian Densch zum Thema 10 Jahre bezogen auf Kryptos:
Hallo, wenn Sie einen Coin länger als ein Jahr halten unterliegt der Gewinn nicht der Besteuerung. Angeben muss man immer nur das, wonach in einer Steuererklärung gefragt wird, nach steuerfreien Erträgen wird nicht gefragt, also man braucht die Gewinne die nach einem Zeitraum von einem Jahr erzielt worden sind nicht angeben.
10 Jahre, ein leidiges Thema, das immer wieder aufkommt.
Ich fasse mich da gerne kurz: Vergessen Sie es!Beim staking/lending wird nicht der hingegebene Coin durch den, der ihn zur Verfügung stellt “genutzt”, sondern der der diesen hält bekommt quasi Zinsen für die Hingabe.
Man muss zu diesem Thema etwas den Hintergrund der Gesetzgebung kennen, die 10 Jahre wurden vom Gesetzgeber als Antwort auf ein Steuersparmodell mit Frachtcontainern eingeführt. Es ging um Möglichkeiten von Abschreibungen und anschließender steuerfreier Veräußerung, dies trifft alles nicht auf Coins zu und darum hat das letztlich hier auch keine Bedeutung.
Es wird aber immer wieder gerne zum Anlass genommen eine gewisse Unsicherheit zu erzeugen, manch ein Berater akquiriert eben so.
Ich habe dieses Thema in 2018 bereits mit dem zuständigen Sachgebietsleiter bei der Oberfinanzdirektion Münster diskutiert, dieser sah keinen Anwendungsfall der 10 Jahresfrist.*
Beitrag von: Cardano (ADA) - Seite 30 - Allgemeine Diskussionen - CoinForum.de
Angenommen ich lege die Hälfte meiner ADA in einen Stakingpool, kann ich die andere Hälfte dann nach der Haltefrist in Fiat umwandeln, ohne etwas ans Finanzamt melden zu müssen?
Kurze Antwort: Ja.
@Chris28 erklärt hier die erforderlichen Schritte um die Stakingrewards für das Finanzamt (und sich selbst) zu dokumentieren:
Ich habe meine Wallet 2 Wochen in Daedalus delegated aber (noch) keine rewards erhalten, nun habe ich alle coins an ein anderes undelegated wallet gesendet. Liegt bei mir nun die 10 Jahresfrist an?
Die Rewards die du bekommst musst du jedes Jahr angeben wenn sie über €256.- liegen. Den Stake selber musst du nicht angeben so lange du keine Gewinn realisierst, also nicht verkaufst…
Du musst deine Kryptowährungen nicht jedes Jahr in der Steuererklärung angeben, wenn du sie stakest. Du kannst es machen, musst aber nicht. Du kannst sie dann erst angeben, wenn du über die Freigrenze kommst.
Die Rewards muss er aber schon jedes Jahr angeben weil diese bei Zufluss steuerbar sind… siehe oben
Zusammenfassung vom heutigen Gespräch mit meiner Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin:
Gilt für Deutschland
Meine Steuerberaterin vertritt bereits viele Klienten in diesem Bereich.
Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte im Einzelfall direkt mit euren Steuerberater besprechen
wenn man Cardano oder andere digitale Assets kauft gilt ganz normal eine 12 Monate haltefrist damit man die Coins dann auch steuerfrei verkaufen kann. Wenn man aber innerhalb 12 Monate verkauft ist das ein steuerpflichtiger Vorgang.
Staking Einnahmen müssen ganz normal jeder Jahr in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Ihr müsst euch also notieren wann, wie viel, und zu welchen Preis ihr die ADA bekommen hat. Pooltools bietet hier schon einen Report.
Als Beispiel:
05.01.2021 ADA 10 Wert 5€
10.01.2021 ADA 11 Wert 7€
15.01.2021 ADA 20 Wert 12€
Ihr notiert euch alles mit oder nutzt wie gesagt den Report den Pooltools anbietet, wenn ihr dann die Steuererklärung macht zählt Ihr alles zusammen und gebt als Beispiel ihr nehmt über das Jahr dann 400€ mit Staking ein (es gilt jeweils der Wert bei erhalt) dann müsst ihr auch diese 400€ angeben. Diese werden dann mit 30-42% versteuert, aber bei 42% muss man schon extrem gut verdienen.
laut meinem Gespräch heute ist die Haltefrist von 10 Jahren NICHT auf Krypto übertragbar, hier gelten ganz andere Voraussetzung. Aber es kann natürlich sein das der Fiskus merkt das sich damit Geld verdienen lässt und das Gesetz entprechend angepasst wird.
Aber, solche Gesetze dauern sehr lange und falls das Gesetz ausgeweitet wird muss man sich eben überlegen ob man dann nicht einfach das Staking aufhört. Wie gesagt, es dauert Jahre bis so ein Gesetz geändert wird und es gibt immer Übergangsfristen. Und Gesetze gelten auch nicht rückwirkend, es heisst also nicht 2026 ohhh sie haben ja 2020 Staking gemacht.
Ich hoffe das Hilft euch weiter, wie gesagt - es sind meine Informationen aus dem heutigen Gespräch zur Sicherheit solltet ihr immer mit euren eigenen Steuerberater sprechen, der er/sie ist dann auch die Person die gegenüber dem Finanzamt argumentiert.
Zur Sicherheit solltet Ihr immer einen Steuerberater fragen, es sind rein meine Infos - alles OHNE GEWÄHR
pooltool.io unterscheidet zwischen staking rewards und pool rewards …
Hat sie dazu auch was gesagt? i.e. werden pool rewards, also die die ein SPO erhält, anders besteuert?
merci
Wie verhält es sich denn, wenn ich ADA ein Jahr halte und danach ins staking gebe? Es gibt ja nur eine Verlängerung der Haltefrist, aber keine Widerbesteuerung von bereits steuerfreien coins. Dann kann ich die coins doch ganz normal ins staking geben und die rewards bei der Steuerklärung, wie von lodl_de beschrieben, angeben. Und meine ursprünglich gestakten ADA sind steuerfrei. Oder habe ich einen Denkfehler?
Das hast du leider einen Denkfehler. Die Ein-Jahresfrist gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte. Also Kauf, halten, Verkauf. Wenn du nach Ablauf dieser Frist etwas anderes machst als sie zu verkaufen, also z.B. zu staken, erlischt diese Frist leider - so zumindest meine Info. Aber nachdem was sowohl Lodl als auch mein Steuerberater sagen darf die Zehn-Jahresregelung eigentlich keine Anwendung finden. Man darf also davon ausgehen, dass man mit einer guten Argumentation durch kommt…!
Meinst du? Ich hatte mir vorgestern nochmal das Steuervideo von bitcoin2go angeschaut, wo auch die Rechtsanwaltsgesellschaft Winheller auf das Thema zu sprechen kommt. Dort werden dann zwei Punkte angesprochen:
- Haltefrist verlängern
- Haltefrist wieder aufleben lassen
Und da ist die Aussage ganz klar, dass wenn eine Haltefrist abgelaufen ist, diese nicht wieder aufleben kann. Da wird auch explizit das Beispiel genannt, dass wenn man den Coin (Ada wurde auch genannt) 1 Jahr hält und dann nach dem Jahr ins staking gibt, es kein Aufleben der Haltefrist geben kann. Die Haltefrist verlängert sich nur dann, wenn wir noch innerhalb von Jahr 1 sind und den Coin dann staken. Du kannst dir das Video ja mal anschauen: Bitcoin Steuern - Staking, Haltefrist, Tipps & AMA mit Winheller - YouTube fängt so bei 10:25 an der Teil.
Was dann allerdings mit den Rewards passiert ist mir noch nicht ganz klar. Ich schätze mal, dass diese dann ganz normal auf Jahresbasis mit dem Einkommenssteuersatz besteuert werden. Aber leider ist man in dem Video dann nicht weiter auf diesen Fall eingegangen.
Hi,
vielen Dank für den Link, das ist extrem (!) interessant und war mir so nicht bekannt! ICh muss das mit meinem Steuerberater klären, das könnte mir viel Geld sparen…
Danke nochmal… super Video!
Aloah,
wenn man die Rewards jährlich in der Steuererklärung angibt und versteuert, kann man sie dann auch verkaufen wann immer man will oder zahlt man für den Verkauf nochmal separat Steuern berechnet nach aktuellem Kurs?
Wenn du die Rewards bereits versteuert hast ist ein späterer Verkauf, und damit verbundener Kursgewinn, nicht mehr steuerbar… Information unter Vorbehalt, ich bin kein Steuerberater!
Hallo Leute,
ich muss doch jetzt noch mal nachfragen
Wenn ich ADAs stake welche ich noch nicht länger als 1 Jahre habe, verlängert sich dann die Haltefrist von 1 auf 10 Jahren nur für die Rewards oder auch die ADAs mit welchen ich stake?
Hi Björn,
ehrlich gesagt sind deine Fragen hier schon mehrfach beantwortet.
- Falls (!) die 10 Jahre gelten beziehen sie sich auf den eingesetzten Stake, nicht die Rewards
- Rewards sind in jedem Fall zu versteuern zum Preis bei Zufluss nach deinem persönlichen Steuersatz. Es gibt für Rewards keine Steuerfreiheit, egal ob nach 1, 10 oder 100 Jahren da kein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt
LG Matthias
Hallo @lodl_de und alle anderen, vielen Dank für diese Infos. Nachdem ich den ganzen Beitrag gelesen habe, das Forum durchkämmt, das Internet und meinen Stb befragt habe, bin ich eigentlich so schlau wie vorher.
Manche sagen die 10 Jahre gelten bei Staking, andere nicht und um Ende ist es vermutlich Glück wie es mein FA einschätzt. Ich denke die Erträge aus Staking sind unstrittig aber nicht die 10 Jahre.
Wäre es nicht sinnvoll wenn du und die anderen Ambassadors von Cardano, den Dialog mit dem Bundesfinanzministerium sucht und die Sachen besprichst? Meiner Einschätzung nach, kann es sehr schädlich sein, wenn Staking die 10 Jahre Haltefrist auslöst aber auch, wenn wir immer mehr neue Mitglieder bekommen, die ihr ADA Staken und es einfach gar nicht wissen.
Eine Überschrift ala, Cardano Staker hinterzieht Steuern oder muss 100T Euro nachzahlen oder muss in das Gefängnis, mag sicher niemand haben.
Nach den vielen verschiedenen Meinungen und Auffassungen, würde ich dich und die anderen Ambasadors bitten, hier den Dialog zu suchen und eine klare Rechtsauffassung zu erarbeiten.