:DE: Kryptowährungen und Steuern in Österreich

Hallo,

ich beabsichtige in diesem Thread Infos zu Kryptowährungen (im Speziellen ADA) und Steuern in Österreich zu sammeln. Der Thread kann und soll natürlich keine Steuerberatung sein! Was ich bisher recherchiert habe:

  • Es gibt wie in Deutschland eine Haltefrist von einem Jahr. Dannach fallen, sofern kein Staking betrieben wurde, keine Steuern auf Gewinne an.
  • Vor Ende der Haltefrist unterliegen erzielte Gewinne der Einkommenssteuer.
  • Im Gegensatz zu Aktien gibt es keine Kapitalertragsteuer.

Ich freue mich auf einen regen Wissensaustausch :slightly_smiling_face:

Schöne Grüße!

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Ich habe noch ein paar Infos im Geld-Magazin Juli/August 2020 gefunden:

  • Kryptowährungen gelten als sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter, die nicht absetzbar sind.
  • Bei einem Verkauf vor Ende der Haltefrist beträgt der Steuersatz je nach Einkommenshöhe bis zu 55 Prozent. Es gibt eine Steuerfreigrenze von 440 Euro pro Jahr für Einkünfte aus Spekulationsgeschäften.
  • Als Verkauf gilt der Tausch in eine Fiat Währung (Euro, Dollar etc.), der Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung sowie die Konvertierung in eine andere Kryptowährung.
  • Bei einer zinstragenden Veranlagung (u.a. Proof-of-Stake) unterliegen die realisierten Wertänderungen - unabhänging von der Haltedauer - einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent.
  • Bei Kryptowährungen im Betriebsvermögen gelten abweichende geseztliche Regeln. Darauf möchte ich hier aber nicht eingehen.

(Quelle: GELD-Magazin, Juli/August 2020, Seite 68 und 69)

Ganz klar ist mir die Versteuerung von Kryptowährungen allerdings noch nicht.

  • Fällt der Sondersteuersatz nur auf die Zinsen, nicht aber auf die Einlage an?
  • Ändert die zinstragende Veranlagung irgendetwas an der Haltefrist bzw. Besteuerung der Einlage? Sind die Erträge der Einlage, die nicht aus Zinsen resultieren, weiterhin nach einem Jahr steuerfrei?
  • Fällt für die Zinsen zusätzlich Einkommenssteuer an?

Außerdem verstehe ich nicht, dass der Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung als Verkauf der Kryptowährung gilt. Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mit ADA eine Pizza kaufe?

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Hier noch eine Primärquelle: Steuerliche Behandlung von Krypto-Assets

Für mich als Laien ist der Text schwer zu lesen. Hinsichtlich Staking erscheint mir folgender Satz relevant:

“Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %”

Damit ist Staking offenbar genauso uninteressant wie in Deutschland. Anscheinend sind Einkommens- und Sondersteuer sowohl auf Rewards als auch auf Wertsteigerungen zu zahlen :unamused:

EDIT:

Ich habe noch die Präsentation „Trading, Staking, STO – alles un(klar) bei den Steuern!“ vom Oktober 2020 gefunden. Diese gibt zur Übertragung von Validierungsrechten (z.B. delegating Tezos) folgende steuerliche Folgen an:

- „gestakte“ Coins können – trotz Staking – nach 1 Jahr (§ 31 EStG) steuerfrei verkauft werden. Staking beeinflusst nicht den Lauf der Jahresfrist. Verkauf innerhalb der Jahresfrist > progressiver EST-Tarif bei natürlicher Person.
- Staking Rewards sind Einkünfte iSd § 29 Z 3 EStG, Bewertung mit gemeinem Wert im Zeitpunkt des Zuflusses. Coins aus Staking Rewards können 1 Jahr ab Anschaffung (aus Tausch Rechteübertragung gegen Coins) steuerfrei verkauft werden.

Quelle: https://www.crypto-tax.at bzw. https://www.crypto-tax.at/images/pdf/20201010_Folien_Trading_Staking_STO.pdf (Folie 27)

Es gibt dazu auch einen Online-Vortrag auf Youtube: Trading, Staking & STO im Ertragsteuerrecht (15.10.2020) - YouTube

Gemäß Online-Vortrag gibt es vom BMF noch keine Aussage zu Staking. Die oben angeführten steuerlichen Folgen stellen eine persönliche (nicht verbindliche) Einschätzung der Vortragenden dar. So wie ich das verstanden habe, handelt sich bei Staking nicht um Zinsen sondern um eine Validierungsdienstleistung.

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@Chris28 erklärt hier die erforderlichen Schritte um die Stakingrewards für das Finanzamt (und sich selbst) zu dokumentieren:

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Danke für den Link. Eine gute Dokumentation ist natürlich sehr wichtig. Spätestens bei einer Prüfung wird es ansonsten problematisch. Gleichzeitig muss man dem FA aber auch nichts übermitteln, falls Wertsteigerungen und Rewards tatsächlich steuerfrei wären.

Da sich das BMF dazu aber noch nicht geäußert hat, gibt es bisher nur Einschätzungen zur steuerlichen Behandlung von Rewards:

Vielen Dank an Euch für das Aufbringen der Frage, die mich sehr interessiert und das Zusammenstellung der Unterlagen.

Meine Schlussfolgerung aus dem Ganzen ist: Das BMF hat zum Fall Staking, so wie es bei Tezos oder Cardano gemacht wird, noch keine Stellung genommen. Es ist bisher nur die “zinsbringende Veranlagung” beschrieben worden. Diese setzt eine “Verleihung” voraus und diese muss mit einem “Zuordnungswechsel der Krypta Assets” verbunden sein, was beim ADA staking nicht der Fall ist.

Eine profunde Meinung zur steuerlichen Betrachtung von Staking in Österreich stammt von Natalie Enzinger und die besagt, dass gestakte Coins nach 1 Jahr gemäß § 31 EStG steuerfrei verkauft werden können und staking rewards Einkünfte nach § 29 Z 3 EStG sind, die ebenfalls nach 1 Jahr gemäß § 31 EStG steuerfrei verkauft werden können. Der Staking Vorgang ist danach als ein Tausch von Rechteübertragung gegen Coins zu sehen. Damit wäre alles bestens für österreichische ADA Staker…

Eine andere Meinung scheint der Cryptotaxguide auf Seite 16 zu suggerieren, indem er in Staking (wie beim Mining) von Einkünften aus Gewerbebetrieb ausgeht. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, da - soweit ich das verstehe - Mining viel aufwändiger und ertragreicher ist als Staking.

Ich könnte es verstehen, wenn die staking rewards (irgendwann einmal) besteuert werden (zB mit KESt), ähnlich Zinsen auf einem Sparbuch. Es widerspricht aber meinem Rechtsverständnis, wenn gestakte Coins nach einem Jahr nicht steuerfrei verkauft werden können. Die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs von gestakten Coins ist (derzeit) jedenfalls Voraussetzung für mich, dass das Staking in Frage kommt.

Ich habe der Digital Tax Association eine Anfrage gesendet und werde berichten, fall etwas Brauchbares zurückkommt. Ev könnte man ja auch probieren, Frau Enzinger zu kontaktieren und sie explizit zu Cardano zu befragen. Eine Variante wäre auch, eine Anfrage ans Finanzministerium. Jedenfalls finde ich es aufgrund der derzeitigen Situation argumentierbar, zu staken, alles gut aufzuzeichnen und - Frau Enzinger folgend - für gestakte Coins und staking rewards - unter Einhaltung der jeweiligen Jahresfrist - keine Steuer zu zahlen. Oder sieht das jemand anders?

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Danke für deinen Input. Bitte lasse es uns wissen, falls du irgendwelche neuen Infos hast.

Wie im oben verlinken Video erwähnt, hat es u.a. zu Staking bereits eine parlamentarische Anfrage gegeben:

30. Wie sind Proof-of-Stake Systeme steuerlich zu behandeln?
31. Wie sind Delegated Proof-of-Stake Systeme steuerlich zu behandeln?

Zu 30. und 31.:
Diese Fragen können nicht abstrakt beantwortet werden. Die ertragsteuerliche Behandlung
richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung der „Systeme“ sowie nach dem betroffenen
Steuersubjekt.

Quelle:

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Hallo!
Mich würde noch interessieren wie sich die Besteuerung für das Betreiben eines Stake Pools darstellt.
Nach Meinung der hier bereits zitieren und verlinkten Natalie Enzinger:

  • Beim Betreiben eines Stakepools ist es wesentlich zu beurteilen ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Nach meinem Verständnis trifft das zu, sobald man versuch damit Gewinne zu erzielen.
  • Wenn es als Gewerbe zu beurteilen ist sind die hinterlegten Coins (Bei Tezos Pfand, Bei Cardano währen das zumindest die 500 ADA und ggf. auch der Pledge?) als Betriebsvermögen zu beurteilen
  • Die Jahresfrist gilt in diesem Fall nicht!
  • Die Jahresfrist gilt in dem Fall auch für die Staking Einnahmen nicht (Bei ADA würde ich das mal so interpretieren das es die Fixkosten, Margin und Staking Rewards aus dem Pledge betrifft)

Wenn diese Interpretation früher oder später auch vom Finanzamt so gesehen wird sehe ich den Betrieb eines Stakepools in AT (insbes. mit hohem Pledge) nicht als sonderlich lukrativ an. Zumindest nicht wenn man davon ausgeht, dass der ADA Wert noch steigen wird.

Also Annahme:

  • 100k Pledge (Aktuell ca 50.000€)
  • Angenommene Monatliche Einnahmen: (1000€)
  • Wenn das Pool jetzt 3 Jahre betrieben wird und die 100k ADA nach der Zeit sagen wir mal 200.000€
  • +150k€ Wertzuwachs müssen versteuert werden = dh. 75.000€ weniger Gewinn als wenn ich die ADA einfach in der Wallet liegen hätte und verkaufe
  • +19k€ Staking reward (6% ROA) müssen ebenfalls versteuert werden, im Gegensatz dem steuerfreien delegieren. Dh. Auch hier ca. 10.000€ weniger Gewinn als wenn ich ADA einfach in der Wallet liegen hätte und Stake.
  • Dem entgangenen Vermögenszuwächsen stehen 36.000€ Einnahmen aus dem Stakepool Betrieb gegenüber, die dann trotzdem noch versteuert werden müssen.

Natürlich gibt’s jetzt viele Variablen in der Rechnung (Anwendbarer Steuersatz, Erwartete Wertsteigerung ADA, Monatliche Einnahmen). Es erscheint mir aber wie wenn man ein großes Risiko hätte damit schlechter auszusteigen als wenn man einfach delegieren würde.

2 Fragen stellen sich aus Meiner Sicht diesbezüglich:

  1. In welchem Fall wäre ein Pool Operator nicht als Gewerbe einzustufen? Non-Profit, alles Spenden?, 0% Margin?
  2. Ist der Pledge tatsächlich als Betriebsvermögen zu beurteilen, oder nur die 500 ADA Pfand
  3. Was wäre wenn der Pledge kein Eigenkapital sondern Fremdkapital wäre? Dann könnte ein steigender ADA Kurs die Einnahmen aus dem Pool-Betrieb durch die Verluste aus teuer werdenden Fremdkapital reduziert werden? Kann aber natürlich auch nach hinten los gehen… wenn der Kurs fällt.

Bin gespannt auf eure Meinung :slight_smile:

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Hallo zusammen,

ich danke euch für die tollen Beiträge.

Weiss jemand vielleicht, ob Staking einen Einfluss auf die einjährige Haltefrist für Österreicher hat?

Und wie sieht das ganze steuerlich aus, wenn man Ada gekauft hat, diese staked und dann ins Ausland zieht (Schweiz, Liechtenstein, Deutschland…)? Fallen dann irgendwelche Steuern für die delegierten Ada und die durch Staking verdienten Ada in Österreich an oder sind dann Steuern im Zielland zu entrichten?

Ich danke euch schon im voraus!

Grüsse

Also so wie ich das verstanden habe sind Staking Rewards auch nach 1 Jahr steuerfrei.
Die Frage ist wo das Jahr zu zählen beginnt (beim Kauf der Coins die den Rewards zu Grunde liegen, oder bei der Auszahlung der neuen Coins=Rewards) → Ich würde mal das 2. Annahmen.

Wegen dem weiterleiten in ein anderes Land… Naja ich würde mal annehmen dass der bereits entstandene Wertzuwachs zum Zeitpunkt der Übertragung dann trotzdem entsprechend Einkommenssteuersatz versteuert werden muss.

Hatte mir mit einer Übertragugn das Leben schon mal schwer gemacht weil ich eine Übertragung nach einem wesentlichen Wertgewinn durchgeführt habe. Gewinne sauber versteuert. Danach ist der Kurs gefallen und ich konnte die Verluste nicht den Gewinnen gegenüberstellen. Die aktuelle Situation ist grad vergleichbar…

Die Frage die sich im Falle eines Gewerbebetriebes dann stellt? Was ist das für ein Gewerbe? Dienstleistung? Banking? Hat damit schon jemand Erfahrung?

Hier findet man ein paar Infos zum Thema Gewerbe und Crypto:

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Vielen Dank für die sehr guten Beiträge hier!
Ich wollte jetzt ergänzend noch gerne wissen wie ihr die Auszahlung der Rewards handhabt. Nachdem bei solchen ADA-Kursen dann am Ende des Jahres doch Einiges an Steuer zu zahlen ist bin ich am überlegen, ob ich nicht zumindest monatlich die Hälfte der Rewards auscashe und beiseite lege. Die Chance ist ja leider gegeben, dass der Kurs wieder absackt und wir Anfang 2022 wesentlich mehr ADA verkaufen müssten um die Steuer decken zu können.

Wie seht ihr das?

Hi! Also wenn ich dich richtige verstehe geht es dir um die Staking Rewards. Wenn du 50% davon unmittelbar (am Ende des Monats) auszahlt wirst du diese (nach aktueller Beurteilung des Finanzamtes) mit deinem Einkommenssteuersatz besteuern müssen. Siehe https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/

Wenn du es 1 Jahr behältst setzt du dich dafür dem Risiko aus dass der Wert fällt. Was besser ist wird die Zeit zeigen :wink:

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Bei blockbit.io gibt es jetzt einen Artikel über Steuern:

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Hy Kardo, hy Austrians,

Du bist mir um 6 Stunden zuvor gekommen, gerade wollte ich den gleichen Artikel posten. Der Inhalt wirkt ja recht kompetent. Was sind Deine Schlussfolgerungen aus dem Artikel?

Für mich kommt ein neuer Aspekt dazu, nämlich dass das Staking an sich - und nicht nur, wie es Frau Enzinger tut - der Verkauf gestakter Coins steuerlich betrachtet wird. Es wird davon ausgegangen, dass bereits das Staking ein steuerlich relevanter Vorgang ist, weil es eine sonstige Einkunft nach § 29 Z. 3 EStG darstellt. Daher sollen gestakte Coins jedenfalls mit dem progressiven Einkommenssteuersatz besteuert werden, wobei es eine Freigrenze von EUR 220 gibt. Ein Verkauf gestakter Coins ist steuerfrei, wenn diese mindestens 1 Jahr gehalten werden.

Wenn das so stimmt, dann find ich vor allem die Berechnung etwas mühsam, weil man angeblich vom jeweiligen Tageskurs zum Zeitpunkt des Staken ausgehen muss… doch vielleicht gibts da eine einfachere Berechnungsmethode. Der Artikel ist ja von Bitpanda, der einem die steuerliche Berechnung verkaufen will…

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Ich bin leider alles andere als ein Experte, weshalb das Thema Steuern für mich noch immer unklar ist. Sind gestakte Coins und Wertsteigerungen nach einem Jahr nun steuerfrei?

Angenommen ich stake 5.000 ADA und bekomme innerhalb eines Jahres Rewards von 200 ADA. Kann ich nach einem Jahr 200 ADA verkaufen, ohne steuern zu zahlen? Gemäß FIFO (First In First Out) sind ja alle verkaufen ADA bereits seit einem Jahr gehalten.

" Am Ende bekommst du einen ausführlichen Steuerreport, der auch von Steuerberatern und Finanzämtern akzeptiert wird."

Heißt das, dass das Finanzamt Staking Rewards gleich bewertet wie blockbit.io? Weiß jemand, was diese App kostet?

Es gibt 2 “einfache” Möglichkeiten.

  1. https://pooltool.io/ => Siehe “Exportiere Rewards für die Steuer”
  2. Accounting: ACCOINTING.com - Bitcoin Tax and Crypto Portfolio Tracking Platform

Was ich leider jedoch nicht weiß ist wie Accounting nachfolgendes Berechne wird. Siehe Post weiter unten.

Wie berechnet man folgendes Szenario:

Man besitzt (Bsp. Wert) 10.000 ADAS davon bekommt man über die Zeit 1.000 Rewards dazu.

Jetzt verkauft man 2.000 ADAS.

Jetzt zu meiner Frage.

Kann man jetzt sagen 1.000 = Steuersatz 27,5% und 1.000 = Einkommenssteuersatz.

Kann man sich das aussuchen, schätze mal nicht. Aber wie funkt das.

Andere Berechnung.

Man hat 10.000 bereits über ein Jahr und jüngere Staking Rewards was zählt dann da?

Vielleicht kann mir hier einer Weiterhelfen.

Hy Kardo, ich bin leider auch kein Experte, ich war zwar Jurist, aber nicht im Steuerrecht und Krypto und Steuern in Österreich scheint sowieso noch eine ziemlich unklare Geschichte zu sein.

Für mich macht die Rechtsansicht von Blockbit.io Sinn. Sie würde bedeuten, dass man die 200 ADA nach dem progressiven Einkommensteuersatz im Jahr des Stakens versteuern muss, wobei dabei immer vom Eurowert der ADA zum Zeitpunkt der Zuschreiben der rewards ausgegangen werden muss. Das ist ein bissl mühsam zu berechnen, weil es ja viele Zuschreibungszeitpunkte gibt, aber es scheint dafür Berechnungsprogramme zu geben.

Verkauft man 200 ADA 1 Jahr nachdem man die 5000 ADA gekauft hat, dann fällt dabei keine weitere Steuer an.

Das mit dem “Steuerreport” klingt für mich etwas nach dem Wunsch, die Sache sehr komplex erscheinen zu lassen und ins Geschäft kommen zu wollen…