:DE: Kryptowährungen und Steuern in Österreich

Hy Myst,

also ich denke, da gilt das First in First Out Prinzip, dh Du musst für alle 2000 ADA die 27,5% zahlen, wenn Du sie verkaufst und die Spekulationsfrist von 1 Jahr (ab Kauf der ersten ADA) nicht abgelaufen ist.

Laut Blockbit.io muss man aber jedenfalls für die gestakten 2000 ADA im Jahr des Stakens nach dem progressiven Einkommenssteuersatz besteuern.

Alles ohne Gewähr natürlich!

Achtung: Es gibt keinen Einkommenststeuersatz mit 27,5%!
Bitte nicht mit der Kapitalerstragssteuer verwechseln (Diese beträgt 27,5%) und wird z.B. beim Lending angewandt.

  1. Thema FIFO. Bei einer lückenlosten Dokumentation darf man in Österreich in einer beliebigen Reihenfolge veräußern!

"Kann der Steuerpflichtige den Bestand der jeweiligen angeschafften Krypto-Assets hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos zuordnen, kann durch Verkauf der jeweiligen (zuordenbaren) „Tranche“ durch den Steuerpflichtige eine beliebige Veräußerungsreihenfolge herbeigeführt werden; können die veräußerten Krypto-Assets nicht zugeordnet werden, sind jeweils die ältesten Krypto-Assets als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). "

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html

Ich hatte letztens erst Kontakt mit einer Steuerberaterin für Kryptorecht in Österreich.
In Österreich gibt es für Staking noch keine genauen Definitionen, aber ihrer Meinung nach kann man sämtliche Coins, die länger als 1 Jahr gehalten werden steuerfrei veräußern.

Sprich, wenn du für Staking 200 ADA erhältst, kannst du diese auch nach einem Jahr steuerfrei veräußern.

Anders verhält es sich beim Betreiben eines Stakepools, hier wird man höchst wahrscheinlich von einem Gewerbebetrieb ausgehen müssen und somit sind Rewards als Einnahmen zu deklarieren und zu versteuern (unabhängig von der Haltedauer).

Das ist ja sehr erfreulich!

Für mich bleibt die Frage offen: Ist schon das Staking selbst (unabhängig von einem späteren Verkauf) ein steuerlich relevanter Vorgang oder nicht?

Offenbar geht Deine Steuerberaterin davon aus, dass das Staking selbst keine Steuer auslöst, wenn man die gestakten Coins 1 Jahr hält.

Das entspricht auch der Ansicht der Steuerberaterin Enzinger…

Komplex :upside_down_face:

Staking als Privatperson (ohne Betreiben eines Pools) ist kein steuerlicher Akt. Wenn du die Rewards dann aber innerhalb eines Jahres verkaufst, sind Steuern fällig.

Und ja, meine Steuerberaterin ist auch Enzinger :slight_smile:

Danke für die Info :+1:! Das macht einiges einfacher…da kann man uns nur gratulieren.

Gut aufzeichnen kann aber für die Nachvollziehbarkeit sicher nicht schaden.

Noch eine Frage, für ADA Halter sicher recht relevant: Wenn ich gekauft habe und stake und nix verkaufe, muss man dann in der Steuererklärung irgendetwas angeben (auch wenn keine Steuern zu zahlen sind)?

Danke!

Was nicht zu versteuern ist, musst du bei der Steuererklärung auch nicht angeben.

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Hallo Leute,

was eine Perle an Informationen hier! Ich will eigentlich BNB auf Binance staken, aber generell zwecks Diversifizierung auch gut in ADA investieren und habe mich schon totgegoogelt zu diesem Thema. So geballte Infos konnte ich bis Dato noch nicht finde, danke euch.

Prinzipiell sehe ich das staking dann mit einer Haltedauer von 1 Jahr als steuerfrei an. Die Einschätzung von Enzinger ist mMn eine gute Argumentationsgrundlage gegenüber dem BMF (blickpit auch, aber die drücken sich immer sehr kryptisch aus, da will etwas Kohle gescheffelt werden).

Was für mich noch nicht zu 100% klar ist: Angenommen ich stake für 30 Tage 1000tokens für 10% Ertrag, kann ich dann zusammen 1100 steuerfrei für weitere 30 Tage staken? Oder müssen die rewards, selbst wenn ich sie nicht veräußere, tot herumliegen?

hat schon jmd von euch auf binance gestaked, wie sind die Erfahrungen, kommt alles gut unkompliziert an?

mfg Zul

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Ich würde es so sehen: Welchen Coins deine Rewards zugrunde ligen ist egal. Es geht darum wann die Rewards kommen. Und von da Weg dann eben das eine Jahr.
Wegen Binance. Ist super einfach wirkt aber zentralisierend und ist damit nicht im Sinne des Erfinders. Besser bei einem der Single Pool Operators hier im Forum staken :slight_smile:

Frage 1: Ich benutzen Pooltool.io für die Dokumentation der Staking Rewards. An sich perfekt, da man sogar sieht was man in der nächsten zukünftigen Epoche bekommt und gleich den Europreis sieht. Jedoch habe ich hier kleine Abweichungen zu den Werten in Deadalus. Weis irgendwer warum und weshalb die entstehen? Machen zwar bei einer Epoche nicht viel aus, aber übers Jahr häuft sich hier ne Differenz an.

Frage 2: Wenn ich Staking Rewards unter einem Jahr verkaufe. Was greift? Einkommenssteuerpflicht oder Kapitalertragssteuer. (Hatte ich oben mal so erwähnt!). Meines Wissens “nur” Kapitalertragssteuer (27,5%) oder?

Danke für euer Antworten.

Ein anderes Thema: damit Kryptowährungen überhaupt besteuert werden müssen, muss ja in erster Linie einmal ein “Gewinn” vorliegen.

Wenn ich jetzt hypothetisch 10000 ADA für 50 Cent gekauft habe und dann vor dem Erreichen der einjährigen Haltefrist 5000 ADA für 1,00 Euro verkaufe, habe ich in FIAT gerechnet ja keinen Gewinn gemacht, sondern nur meinen Einsatz wieder rausgenommen. Aber ich habe noch 5000 ADA die ich dann prinzipiell für 0€ angeschafft habe und dann mindestens ein Jahr halte bis ich sie zu welchem Kurs auch immer steuerfrei verkaufe.

Wäre das so legal, oder muss ich die 5000 verkauften ADA getrennt mit Einkaufs- und Verkaufspreis berechnen und dann in dem Beispiel auf 2500€ Einkommenssteuer zahlen weil’s über dem 440€ Spekulationsfreibetrag liegt?
Nur als Gedankenspiel, weil viele “influencer” immer empfehlen den Einsatz wieder rauszunehmen sobald ein coin gepumpt hat. natürlich verkaufe ich kein ADA :wink:

Und noch ein Gedankenspiel bezüglich “Erwerb von Dienstleistungen”: muss man auf Transaktionsgebühren Steuern zahlen sobald diese 440€ übersteigen, weil man coins gegen Dienstleistungen im Wert von über 440€ getauscht hat? Das kann ja bei ADA zum Glück so schnell nicht passieren aber bei ETH dann schon. Hätte diese vom Gefühl her nun eher als realisierter Verlust angerechnet.

Das stimmt so leider nicht. Du musst den Verkaufwert der jeweiligen Coins dem Einkaufswert gegenüberstellen. Glücklicherweise dürfen wir uns in AT aussuchen welche Einkaufs-Charge wir wieder verkaufen. Dh. falls du in mehreren Etappen gekauft hast kannst du die am teuersten eingekauften veräußern. Das ist in DE meines wissens nicht so (dort gilt FIFO). Aber natürlich ist dafür eine ordentliche Dokumentation erforderlich.

Nach meinem Verständnis kannst du Transaktionsgebühren deinen Gewinnen gegenüber stellen. Wenn du also 1000€ Gewinn durch Daytraining gemacht hast aber dabei 50€ an Gebühren drauf gegangen sind musst sind nur mehr die 950€ als Spekulationseinkommen relevant.

Hoffe das macht so weit Sinn! Und wie immer: Nur meine Meinung, keine Steuerberatung :wink:

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Danke, deckt sich auch mit meiner realistischen Meinung :wink:

Hallo,

wie wird folgendes Szenario aus eurer Sicht behandelt:

  • 50 ETH am 1.1.2019 gekauft
  • diese werden als Eigenkapital/Sicherheit zum Marging Trading gehalten
  • im laufe des Jahres 2019 werden X Trades durchgeführt, alles auf Marging,
  • Ich leihe mir die Cryptos, shorte diese oder gehe long
  • Differenzen aus diesem leihen werden in euro ausgezahlt nicht in cryptos.
  • am 1.1.2020 habe ich somit noch immer 50 ETH + zb. 10.000 € aus den marging differenzen.

Da ich damit nicht direkt Cryptos kaufe sondern nur leihe und die gewinne in euro ausgezahlt werden ist dieser fall lt. BMF für mich nicht behandelt/abgedeckt.

also wie ist eure sicht:)

Ich muss nochmal fragen.

In der Präsentation von Enzinger steht drin, dass Staking Rewards Einkünfte nach §29 Z 3 EStG und mit dem gemeinen Wert bei Zufluss bewertet werden.

Hab das jetzt so verstanden, dass ich die Staking Rewards zum Zeitpunkt des Zufluss zum jeweiligen Kurs mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern muss und wenn ich die Staking Rewards darüberhinaus ein Jahr halte, muss ich die etwaigen Kursgewinne nicht versteuern, aber auf jeden Fall bei Zufluss.

Aber wenn ich dich und deine Steuerberaterin richtig verstehe, sind Staking Rewards ab Ablauf der Jahresfrist steuerfrei. Also auch bei Zufluss nicht zu besteuern?

Sorry hab gesehen das das hier ein reines cardano forum ist. frage gilt natürlich auch für ADA :slight_smile:

Wenn du Coins verkaufst, die nicht ein Jahr gehalten wurden, greift die Einkommenssteuer. Die Sondersteuer wäre fällig, wenn Staking Rewards als Zinsen zu bewerten sind. Eine Haltefrist gibt es dann nicht. Die Sondersteuer würde sowohl unter als auch über einem Jahr Haltedauer auf Rewards und (!) Wertsteigerungen der Einlage anfallen. Wenn die Sondersteuer greift, ist keine Einkommenssteuer zu bezahlen.

Info: Zinsen sind als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital definiert (Einkommensteuergesetz 1988 § 27). Da beim Delegieren von ADA in einen Staking Pool kein Kapital überlassen wird, sind Rewards vermutlich (!) keine Zinsen.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr, die Posts in diesem Thread sind keine Steuerberatung!

Ich kann auch nur wiedergeben, was mir Enzinger im persönlichen Gespräch mitgeteilt hat.
Wenn man seine Coins zu einem fremden Pool delegiert (sprich selbst keinen eigenen betreibt), muss nur versteuert werden, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wird.

Wenn man selbst einen Pool betreibt, wird das Ganze schwieriger. Man kann auch hier versuchen, das Ganze als “Privat und nicht gewerblich” zu deklarieren. Dann wäre die Situation wie oben.
Wenn das beim Finanzamt aber nicht durchgeht, müsste man sämtliche Rewards beim Zufluss versteuern.
Beim Verkauf auch nochmal (Differenz zum Zufluss wert). Haltefrist von einem Jahr gibt es gewerblich nicht.

Das ist natürlich alles reine Spekulation, da die genauen Richtlinien noch nicht definiert sind. Am Ende des Jahres wird sich zeigen, wie die Steuerfrage dann zu klären ist.

Ich habe z.B. zur Sicherheit schon mal ein eigenes Konto angelegt, wo ich immer 50% meiner Stakepool-Rewards hinterlege (falls Einkommenssteuer nachzuzahlen wäre).

Okay, vielen Dank nochmal für deinen Beitrag!

Hab die Auslegung von Frau Enzinger verstanden. Dem gegenüber steht die Auffassung von den Verfassern des Kryptosteuerguides und Niklas Schmidt, die eben keine Unterscheidung machen, ob man den Pool betreibt oder nur nutzt.

Solange das nicht ordentlich definiert ist, ist das sowieso alles reine Spekulation. Am Ende des Jahres den steuerlich günstigsten Weg nehmen und hoffen, dass das Finanzamt damit einverstanden ist :slight_smile: