Ja, das stimmt auch wieder. Am besten ist es vielleicht die Einkünkte aus Staking in gleicher Höhe zeitnah aus bereits steuerfreien Coins zu veräußern.
Jup das wäre die sichere Variante. Ansonsten kann es dir ja auch passieren, dass du Coins im Wert von 100€ erhältst und sagen wir mal mit einem Steuersatz von 42% versteuerst, und dann fällt der Wert von ADA stark, und du verkaufst die Coins 30€, weil du zB das Geld gerade brauchst, oder der Crypto Markt sich lange nicht mehr erholt. Dann hast du quasi 42€ Steuern bezahlt, und am Ende aber nur 30€ damit “verdient”. Also effektiv hast du dann über 100% Steuern bezahlt.
Im Endeffekt hast du wenn du Staking Rewards behältst das selbe Kursrisiko als wenn du die Coins einfach kaufst, nur dass du sie halt billiger “kaufst”. Ich stelle mir das gedanklich so vor: Ich “kaufe” mir die Coins die ich durch Staking erhalte zum Preis von meinem individuellen Einkommenssteuersatz. Also wenn 1 ADA zB genau 1€ kosten, dann kostet es mich mir 0,42€ (meine Steuern). Ist zwar ein guter Deal - aber wenn ADA unter 0,42€ fällt mache ich trotzdem Verlust.
Was man auch nicht vergessen darf: Wenn man die Rewards außerhalb der Jahresfrist verkauft, muss man keine Gewinnsteuer zahlen falls der Kurs stark gestiegen ist - aber natürlich kann man dann auch keine Verluste geltend machen falls der Kurs stark gefallen ist. Und sogar wenn man sie innerhalb eines Jahres verkauft, und den Verlust geltend machen kann, kann man den Verlust nicht mit dem Gewinn von Staking Rewards gegenrechnen um seine Steuerlast zu senken, weil das unterschiedliche Einkunftsarten sind! Staking Rewards = Einkünfte aus Leistungen § 29 Z 3 EStG, Verkauf von Krypto = Spekulationsgeschäfte § 31 EStG. Das wird auch explizit in der Präsentation von Fr. Enzinger behandelt. Die Steuern auf die Staking Rewards zahlst du also auf jeden Fall - egal was dann später mit den Coins passiert.
Was dann noch eine Frage ist: Kannst du eventuell genau die Coins verkaufen die du durch Staking gerade erhalten hast (um dadurch quasi mit Sicherheit keine zusätzliche Steuer durch Kursgewinne zahlen zu müssen)? Wenn du nicht exakt zuordnen kannst welche Coins du verkauft hast, und das auch dem Finanzamt glaubhaft machen kannst durch lückenlose Dokumentation, dann gilt automatisch das FIFO Verfahren → Es werden die Coins verkauft die am ältesten sind. Also eventuell welche die du zuvor billiger gekauft hast, und die noch nicht steuerfrei sind, und auf die dann Gewinnsteuern anfallen. Die meisten Tools die’s zur Errechnung der Steuer gibt unterstützen glaub ich nur FIFO - also wenn du das anders machst, und sagst ich verkaufe immer gleich die Coins die ich durch Staking erhalten habe, musst du das alles genau dokumentieren und berechnen, und dann dem Finanzamt glaubhaft machen.
Wenn du natürlich schon Coins hast die über ein Jahr alt sind ist das kein Problem weil die dann laut FIFO verwendet werden, und steuerfreien verkauft werden, aber sonst kann es mühsam werden.
Und dann noch das leidige Thema der Haltefrist. Es ist ja glaube ich immer noch nicht klar definiert, ob sich die Haltefrist durch Staking nicht auf 10 Jahre verlängert. Und 10 Jahre alte Coins die man dann laut FIFO steuerfrei verkaufen kann hat wohl noch keiner… In Deutschland scheint es sich in Richtung 10 Jahre zu entwickeln - mal schaun was bei uns rauskommt. Die Unsicherheit bleibt auf jeden Fall, auch wenn man einfach mal 1 Jahr Haltefrist annimmt.
Sollte ADA im Wert steigen besteht die Gefahr in einen höheren Steuertarif zu fallen und Lohnsteuer für seinen Job nachzahlen zu müssen.
Diese Gefahr besteht zum Glück nicht, da die progressive Einkommenssteuer nicht so funktioniert. Du musst, wenn du in eine höheren Steuerklasse fällst nicht auf das gesamte Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen, sondern nur auf den Teil des Einkommens der eben über die Grenze kommt. Sonst würde man ja wenn man mehr verdient, und in eine höhere Steuerklasse kommt, auf einmal weniger Nettogehalt haben als vorher, was aber natürlich nicht der Fall ist.