Danke für die Info…Zwei Fragen stellen Sie mir nach dem Durchlesen dieses und eines andern Artikels (obwohl mit den neuen Regeln ja eigentlich alles klar sein sollte ):
im Artikel ist mit Wirksamkeit von 1.3.2022 von Staking (dafür ist Kest von 27,5% bei Verkauf des rewards) und Pool Staking (progressiver Steuersatz) die Rede. Wenn ich meine Ada an ein Pool delegiere und dafür rewards bekomme, worunter wird das nun fallen?
Altvermögen fällt unter das alte “Regime”; heisst das ich kann vor 1.3.2021 erworbene Kryptos nach 1 Jahr steuerfrei in einen Stable coin umtauschen, diesen 1 Jahr behalten und dann wieder steuerfrei in einen anderen Coin umtauschen usw…das würde eine lange Steuerfreiheit bedeuten und wäre eventuell recht praktisch…
Im Artikel steht es folgendermaßen: “Die Steuerpflicht betrifft sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen”
Die Rewards fallen dann wohl unter den Begriff “Einkünfte aus Kryptowährungen”. Gefällt mir eigentlich ganz gut dass das damit einheitlich ist und mit 27.5% auch weniger als mit der persönlichen Einkommenssteuer.
Nein das sehe ich nicht so. Jeder Umtausch ist nach meinem Verständnis die Realisierung der alten Währung. Egal ob du zu FIAT oder zu einere anderen Cryptowährung getauscht hast. Dh. jeder Tausch ab 1.3.2021 führt zu einer Besteuerung nach der neuen Regel.
Starking Rewards sind dann (auch rückwirkend) nicht mehr mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern? Solange ich meine Rewards nicht verkaufe, muss ich auch keine Steuern zahlen?
Auch vor der neuen Regelung musstest du die Rewards mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses besteuern. Nur die Kursgewinne von da weg können nach 1 Jahr steuerfrei werden. Sehe ich also nicht so wie du.
Gute Frage. Hätte ich jetzt mal schon gesehen. Also auf jeden Fall bei einem privaten Pool. Bei einem Pool als Gewerbe ist es für mich aber noch nicht 100% klar.
Meinem Verständnis nach sind rewards bis 28.2.2022 nach dem alten Gesetz zu versteuern, erst für die rewards nach dem 1.3.2022 gilt das neue Gesetz, insofern es tatsächlich so wie im Entwurf geplant in Kraft tritt.
Die Rechtslage neu/alt ist mir nun klar, was das staken der ADA an ein Pool betrifft. In diesem Fall bleib ich Besitzer der ADA und zahle ab 1.3.2022 im Zeitpunkt des Zuflusses der gestakten coins nix und erst bei deren Verkauf 27,5% vom Verkaufspreis.
Wie ist es allerdings, wenn man ADA oder andere Coins bei Kraken und/oder Celsius zinsbringend veranlagt? In diesem Fall bleibt man nicht Besitzer des Coins. Sind die entsprechenden rewards gemäß dem neuen Gesetzesentwurf “laufende Einkünfte aus Cryptowährungen” und daher mit 27,5%KEST bereits im Jahr des Zuflusses zu versteuern?
Das ist ein bissl komplex weil zB Kraken auch von Staking spricht aber der Vorgang ein :thinking anderer ist als das Staking von Coins, die in der eigenen Wallet bleiben.
Wenn möglich, bitte direkt mit Yoroi o Daedalus an kleine pools staken u nicht über eine exchange.
Wegen der Dezentralisierung von Cardano u weil es dann ggf als lending gewertet wird, was steuerlich nerviger sein kann.