:DE: Steuern: Kryptowährungen, Staking, Rewards (Deutschland)

Da es immer wieder Diskussionen rund um das Thema Steuern gibt habe ich einen sehr erfahrenen Anwalt zum Interview geladen. Herr Figatowski ist meiner Meinung nach deshalb so ein toller Gesprächspartner, weil er lange Zeit in führenden Positionen in der Finanzverwaltung und Steuerfahndung gearbeitet hat.

Teil 1

Teil 2

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Danke für das Interview. Dann stake ich halt nicht und dem deutschen Staat entgehen damit Steuereinnahmen.

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In folgendem Artikel wird auf Argumentationsmöglichkeiten eingegangen. Was wären Kriterien, um die Besteuerungsart zu begründen:

  • Staking als gewerbliche Tätigkeit?
  • Staking als Einkünfte aus Kapitalvermögen?
  • Staking als sonstige Einkünfte?

Tendenz des Artikels Staking könnte als “Sonstige Einkünfte” gewertet werden.

Am besten das eigene Finanzamt einmal anfragen, wie sie es heute einschätzen und wie
Herr Figatowski bemerkt, am besten einen Einspruch offen halten. Dann kann man von zukünftigen Gerichtsurteilen profitieren.

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