Ich melde mich nochmal bezüglich dieser kurzen Darstellung.
Die Niedersächsischen Finanzämter nutzen teilweise einen einheitlichen Vordruck, wenn Einkünfte aus Kryptowährungen ohne besondere Belege im Rahmen der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Natürlich weichen die Rückfragemuster vn Bundesland zu Bundesland oder ggf. sogar von Finanzamt zu Finanzamt voneinander ab. Jedoch denke ich, dass es den einen oder anderen helfen könnte und man sich vielleicht ein wenig auf die Rückfragen und erforderlichen Dokumente einstellen kann. Es ergibt durchaus Sinnm, sich auch dann darum zu kümmern, wenn die Freigrenzen noch nicht erreicht werden!
Der Inhalt des Schreibens in Gänze;
in Ihrer Einkommensteuererklärung [JAHR] haben Sie Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährung erklärt. Für die weitere Bearbeitung bitte ich, die folgenden Punkte bis spätestens zum [FRIST] zu erläutern bzw. zu ergänzen.
Bitte reichen Sie ein vollständiges Transaktionsprotokoll ein, welches eine Übersicht über alle Transaktionen auf den von Ihnen genutzten Handelsplattformen/-börsen und Wallets vermittelt. Wichtig ist, dass die Zeitpunkte der Anschaffungen und Veräußerungen zu entnehmen sind. Eine Auswertung Ihrer Transaktionen können Sie entweder direkt auf den Handelsplattformen vornehmen oder aber durch Nutzung von kostenpflichtigen Auswertungsprogrammen. Bitte beachten Sie bei Erstellung der Auswertung folgende Hinweise:
- Für die Verwendungsreihenfolge gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die FiFo-Methode („First in, First out“) wählen. Das Wahlrecht können Sie für jede vorhandene Sorte von Kryptowährung (Bitcoin, Ethereum etc.) gesondert ausüben. Nach Ausübung des Wahlrechts sind Sie an Ihre Wahl bis zur Veräußerung des letzten Coins einer Sorte gebunden.
- Bitte beachten Sie, dass auch der Tausch von Währungen (Währung gegen Währung oder Währung gegen Ware/Dienstleistung) einer Veräußerung gleich steht und somit steuerrechtlich relevant ist. Ein bloßes Verschieben von Coins zwischen verschiedenen Handelsplattformen/-börsen und Wallets dagegen ist noch kein steuerrechtlich relevanter Vorgang.
- Das Mining von Kryptowährung stellt im steuerrechtlichen Sinne einen Anschaffungsvorgang dar.
- Sofern Sie Preiseinstellungen tätigen können, wählen Sie bitte den Gegenwertpreis bei der Umrechnung.
- Lassen Sie sich bei der Gewinnermittlung den Gewinn ohne Steuern berechnen.
- Sollten die ermittelten Gewinne bzw. Überschüsse/Verluste laut Transaktionsprotokoll von den Werten in Ihrer Einkommensteuererklärung abweichen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein und erläutern Sie diese. Das Zahlenwerk sollte nachvollziehbar sein.
Sofern die Transaktionsprotokolle sehr umfangreich sind, haben Sie die Möglichkeit, diese per E-Mail an [E-Mail des FA] zu senden. Bitte geben Sie Ihre Steuernummer sowie den im Briefkopf benannten Bearbeiter an, damit Ihre E-Mail schnell zugeordnet werden kann. ( Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern über den Versand von E-Mails. Informationen finden Sie unter Aktuelles & Service | Landesamt für Steuern Niedersachsen
pressemitteilungen/e-mails-mit-urls-links-an-die-finanzamter-werden-blockiert-183963.html)
Darüber hinaus beantworten Sie bitte folgende Fragen:
- Haben Sie mit Kryptowährung lediglich Handel betrieben oder waren Sie auch selbst als Miner tätig? Wenn ja, stellen Sie bitte dar, in welchem Prozess (Proof-of-Work oder Proof-of-Stake) die jeweilige Währung erzeugt wurde und erläutern Sie kurz den Ablauf und Umfang Ihrer Tätigkeit.
- Sofern Sie selbst gemint haben, haben Sie sich einem Miningpool angeschlossen oder Cloud-Mining betrieben? Wenn ja, reichen Sie bitte die dafür geschlossenen Verträge oder die Geschäftsbedingungen der Anbieter ein.
- Haben Sie an einem Fork teilgenommen und dadurch neue Kryptowährung erhalten?
- Haben Sie Kryptowährung durch einen Airdrop oder als Bounties erhalten?
- Haben Sie Ihre Kryptowährung vermietet (sogenanntes Lending)? Wenn ja, wie viele und welche Coins waren betroffen? (Ggf. können Sie diese in Ihrer Transaktionsübersicht markieren.)
- Haben Sie Belohnungen dafür erhalten, dass Ihre Währung auf einen bestimmten Zeitraum gesperrt wurde (sogenanntes Staking) oder haben Sie Währung an eine Masternode gekoppelt? Wenn ja, wie viele und welche Coins waren betroffen? (Ggf. können Sie diese in Ihrer Transaktionsübersicht markieren.)
Hinweis: Ich weise darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 90 der Abgabenordnung verpflichtet sind. Wird über einen Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend Aufklärung gegeben, muss damit gerechnet werden, dass von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen, gegebenenfalls auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO) vorgenommen wird.
Ziemlicher Block. Gibt aber vielleicht Aufschluss darüber, was die Finanzämter für Informationen benötigen.
Liebe Grüße an alle!