:DE: Staking und die Steuern in Deutschland (Proof of Stake)

Wenn du deine Coins aus dem Staking nimmst, ist das kein steuerbarer Vorgang. Erst bei Verkauf, wir dann geschaut, hast du damit Einkommen erzielt, dann ggfs. die 10 Jahre, ansonsten könntest du nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.

Ok, das ist der springende Punkt welcher mich nun beruhigt. Coins so lange halten finde ich nicht dramatisch. Mein Problem (wie oben beschrieben) war ja eher, dass ich aktuell über eine Exchange Stake und dachte, dass ich die Coins 10 Jahre lang nicht mehr rausholen darf. Durch das neue Verständnis wäre also das rausholen und zb in ein HW-Wallet schieben (+ 10 Jahre warten) kein Problem.

Kurze Zwischenfrage: Kann man diese Autodelegate / Autostake Funktion abschalten? Meine Suche ergab leider keine Treffer. Danke!

Stand heute, vermutlich ja. Aber wie mehrmals erwähnt, ich bin kein Steuerberater und es gibt keinen passendes Gesetzestext.

Was du beschreibst wird sehr viele betreffen und am Ende geht es nur um die Haltefrist zur Versteuerung. Wenn du also stakst, dann woanders stakst und wieder woanders realisiert du keine Gewinne…nur der Staking Ertrag ist ggfs. steuerpflichtig.

Bedenke aber, dass noch nicht geklärt ist wann genau die Frist beginnt und ggfs. verlängert wird. Einige gehen davon aus, dass jeder neue Staking Ertrag die Frist auf 0 setzt und die 10 Jahre con vorne beginnen.

Bedenke aber, dass noch nicht geklärt ist wann genau die Frist beginnt und ggfs. verlängert wird. Einige gehen davon aus, dass jeder neue Staking Ertrag die Frist auf 0 setzt und die 10 Jahre con vorne beginnen.

Ok, das wäre krass…

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Nach dem §23 Abs 2 EStG zählt die Dauer zwischen Kauf und Verkauf des Gutes.

Meine persönliche Meinung dazu:

Beispielsituation

Du hast am 05. März 2019 Ada gekauft/erhalten.
Heute am 30. August 2021 verkaufst du diese.

Es wird jetzt geschaut ob du mit deinen Ada Einkommen erzielt hast. (Ob du diese gestaked hast)
Wenn Ja → Haltfrist = 10 Jahre Wenn Nein → Haltefrist = 1 Jahr

Jetzt wird ab dem Kauf die Haltefrist raufgerechnet:
05. März 2019 + 1 Kalenderjahr = 05. März 2020
bzw. 05. März 2019 + 10 Kalenderjahre = 05. März 2029

Somit darfst du deine Coins die du gestaked hast erst am 06. März 2029 veräußern, damit diese Steuerfrei sind. Ungestakte Coins bereits am 06. März 2020.
Wichtig! Auch das tauschen von Ada in BTC ist eine Veräußerung und steuerpflichtig.

Die Coins die du beim Staking erhälst, sind da diese automatisch auch gestaked werden, direkt in der 10 Jahresfrist drin. Wenn du also am 05. März 2020 zum Beispiel 100 Ada gekauft hast, diese gestaked hast ist die Haltfrist für diese 100 Ada bis zum 05. März 2030. Die Rewards die du am 20. März 2020 erhälst haben eine Haltfrist bis zum 20. März 2030, die Rewards vom 25. März 2020 eine Frist bis zum 25 März 2030 usw.

Somit wären hier am z.B. 23. März 100 Ada + die Rewards aus Epoche 1 steuerfrei aber die Rewards aus Epoche 2 und höher steuepflichtig.

Bezüglich @JackReach : So wie ich das EStG lese ist dies klar geregelt:
Ab dem Kaufdatum bis zum Verkauf, ohne Reaktivierung oder sonstige Verlängerung. Die neuen Coins aus den Rewards, die haben eine längere Frist, wie in meiner Beispielsitiutation beschrieben.

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Und wenn man die Rewards sofort erhalten würde ohne das sie automatisch fürs Staking verwendet werden dann könnte man darüber streiten ob ein etwaiger Gewinn beim Verkauf der Rewards überhaupt versteuert werden muss richtig? Deshalb wäre es wirklich super wenn man das Autostaking abschalten könnte.

Hallo Cello_Kustom,

wenn du mich fragst, wendet das Bundesfinanzministerium (BFM) das gleiche Gesetz an, wie bei der Vermietung von Wohneigentum, welches sich im Privatvermögen befindet. Auch da wird nämlich die Haltefrist für steuerfreie Veräußerungsgeschäfte von einem Jahr auf 10 Jahre erhöht, wenn Einnahmen daraus generiert werden. Wenn du nun die Immobilie verschenkst, hat der Schenkungsvorgang keinen Einfluss auf die Haltedauer oder bei etwaigem Verkauf auf die Berechnung des Gewinns. Auch wenn die Immobilie nach der Schenkung nicht mehr vermietet wird und beispielsweise vom Beschenkten selbst bewohnt wird, bleibt die Haltedauer in Kraft. Bei der Schenkung ist nach Abzug der Freibeträge lediglich die Schenkungssteuer fällig. Die Aussagen, die dir hier im Forum als Antwort gegeben wurden, teile ich so nicht. Allerdings bin ich auch kein Steuerberater und kann dir daher keine verbindliche Rechtsauskunft geben. Insbesondere da die Gesetzesauslegung für Krypto-Assets die Gerichte noch Jahre beschäftigen werden.

Kurzum:
Maßgeblich ist nur Stand heute wann wurde das Wirtschaftsgut für wie viel Geld gekauft, wann wurde es für wie viel Geld wieder verkauft und wurde die Haltefrist eingehalten Ja oder Nein. Ob ein Eigentümerwechsel durch Schenkung erfolgt ist, ist m.E. unerheblich.

Viele Grüße

Elysium

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Da hast du vollkommen Recht und das ist auch das Problem @Jonny22

Ihr beiden, das BMF und auch ich verstehen die 10 Jahre wie bei Immobilien und nachdem EStG. Bin ich also vollkommen bei euch.

Problem hier ist, es gibt für Kryptos keine AFA, bei Immobilien schon. Somit ist der Paragraph grds. nicht der Richtige und der SPD Olaf mit seinen Freunden beim BMF, macht sich die Welt halt, wie sie ihm gefällt.

Maximale Steuerbelastung von Investoren, auch mit verbiegen von Gesetzen und das werden die Gerichte aufklären müssen. Ähnlich wie beim Soli.

Deshalb auch die Warnung von mir mit dem Aufleben lassen von den 10 Jahren. Es weiß niemand was endgültig im Rundschreiben steht und dann vom FA um die Ecke ausgelegt wird. Widerspruch wird sich so und so lohnen;)

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Nun zu meiner Frage: Gibt es hier jemanden in diesem Forum der bereits Erfahrungen damit gemacht hat oder der vielleicht schon ausgewandert ist und bereits diese Vorzüge genießt? Im Idealfall sogar diesen Status bereits vom Finanzamt anerkannt bekommen hat? Ich habe gehört das Portugal bei den Krypto-Auswanderern z.Zt. recht beliebt ist. Wobei ich mich frage, ob Portugal nicht wegen der Sonderbehandlung der Non-Habitual-Residence NHR nicht von den Deutschen Fiskus als Niedrigsteuerland gewertet wird.

Hallo @Elysium
ich wollte dir per DM anschreiben, habe die funktion aber nicht gefunden (ausgeschaltet in diese Forum?)
Hast du dazu mehr Info bekommen?

Hier hast du einen wichtigen Punkt nicht berücksichtigt: Im Zuge der Schenkung wirst du die Coins für dich versteuern müssen.

Deine Frau darf zwar 500.000 € auf 10 Jahre von dir steuerfrei geschenkt bekommen. Aber du musst das, was du verschenken möchtest, vorher versteuern.

Ansonsten könnten Ehepaare sich gegenseitig Schenkungen machen und so die Steuern umgehen.

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Hallo Mr. Bone,

das bezweifle ich stark, dass eine fiktive Veräußerung angesetzt wird. Haben Sie dort vielleicht eine Referenz zum Nachlesen? Eine Versteuerung muss m.E. nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Verkauf stattfindet. In dem Fall findet allerdings kein Verkauf statt, sondern eine Schenkung von Privatvermögen.

Viele Grüße

Elysium

Hallo,

nein leider habe ich zu diesem Thema noch keine Rückmeldung erhalten. Kann es zufällig sein, dass ich die Nachrichtenfunktion bei mir ausgestellt habe? In meinen Einstellungen habe ich nichts dazu gefunden.

Viele Grüße

Elysium

Also, ich kaufe mir einen Porsche 911 im Jahre 2015 für 130000 Euro (Wirtschaftsgut) !
Jetzt steigt der Wert des Automobils auf 230000 Euro im Jahre 2021, da es sich um ein begehrtes Modell handelt. Und jetzt sagst Du, dass ich den Wertzuwachs , nämlich die 100000 Euro versteuern muss, bevor ich den Wagen meiner Frau verschenke? Also wenn das so wäre / ist, weiß ich, dass mich nichts aber auch rein garnichts mehr in diesem Land hält!
Wahrscheinlich muss meine Frau dann beim Verkauf den Gewinn auch nochmal versteuern…

Sehr geil!

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Leider nein. Aber es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Es betrifft ja auch andere private Veräußerungsgeschäfte (Kunst, Immobilien) mit der Spekulationsfrist von zehn Jahren:

  • Ich kaufe ein Haus für 200.000 Euro. Es gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Zwei Jahre später ist das Haus 700.000 Euro wert. Ich schenke es meiner Frau und die kann es steuerfrei verkaufen. Binde ich auch noch zwei Kinder ein, könnte ich das Haus praktisch steuerfrei verkaufen und durch 3 Schenkungen einen Spekulationsgewinn von 1,3 Mio. vermeiden. (500K + 400K + 400K)
  • Ich kaufe geschlossene Immobilienfonds für 50.000 Euro. Es gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Fünf Jahre später sind die geschlossenen Immobilienfonds 550.000 Euro wert. Ich schenke sie meiner Frau und die kann sie steuerfrei verkaufen.
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ich kaufe mir einen Porsche 911 im Jahre 2015 für 130000 Euro (Wirtschaftsgut) !

Für Antiquitäten und Oldtimer gilt lediglich eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wie es bei neuen Autos ist, weiß ich nicht.

Die 10 Jahre gelten nur, wenn damit Einnahmen erzielt wurden…das ist der springende Punkt. Alleine Spaß mit dem Porsche oder Bild, kein Problem. Porsche vermietet oder Bild ausgestellt gegen Geld…10 Jahre.

Das mit der Schenkung klingt spannend, aber wäre ein zu großes Loch und kann mir nicht vorstellen, dass das so existiert. Dazu werde ich auf jeden Fall mal meinen STB fragen. Also danke für den Hinweis in diese Richtung👍

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Hallo Mr. Bone,

ich glaube da bringen Sie etwas durcheinander. Man muss ganz klar trennen zwischen Veräußerung und Schenkung bzw. Erblassung von Wirtschaftsgütern im Privatbesitz. Bitte lesen Sie sich die Antworten weiter oben durch. Da wurde die Frage im Allgemeinen beantwortet und im Speziellen wie die Schenkung bei Krypto-Assets steuerlich behandelt wird (und zwar z.Zt. genauso wie bei Immobilien). Sicherlich sind wir alle keine Steuerberater aber bei den Beiträgen hier kann man vielen Personen durchaus ein steuerliches Verständnis mit entsprechendem Hintergrundwissen unterstellen. Dies Hilft den Einen oder Anderen in der Community sicherlich weiter, um eine weitere Recherche in die richtige Richtung zu tätigen

Viele Grüße

Elysium

P.s.: Bitte verstehen Sie das jetzt nicht falsch. Ihre Antwort an Cello_Kustom war so formuliert, als ob Sie genau wüssten wie es steuerlich ist und Sie vielleicht sogar persönliche Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt hätten. Allerdings hat sich in der Diskussion herausgestellt, dass Sie eigentlich nur Annahmen ihrerseits von sich gegeben haben, ohne jeglichen fachlichen oder sonstigen recherchierten Hintergrund. Vielleicht das nächste Mal etwas mehr Relativieren, dass Sie es nicht wissen aber sich vorstellen könnten… Vielen Dank.

Gern geschehen! Wenn es denn dann so sein sollte, würde ich mich freuen!

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Ich habe hierzu mal ein neues Topic aufgemacht, um die Aumerksamkeit in der Community ein wenig zu erhöhen. Über konstruktive Beiträge freue ich mich:

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Wow…
Also für Immobilien zählt folgende Regelung:

Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist bei Schenkung

Wenn der Mann ein Haus zu 100% kauft für 300.000€ und dies dann heute für 700.000€ and seine Frau schenkt, passiert nichts außer eine Schenkungsanzeige beim Finanzamt.
Wenn die Frau dann das Haus verkauft für 1.000.000€, dann wird geschaut.

Wann hatte der Mann das Haus gekauft (Notarvertrag) 01.05.2012
Die Frau hat das Haus am 27.04.2018 geschenkt bekommen.
Wurde etwas gemacht, was die Spekulationsfrist verkürzt Nein = 10 Jahre
Frühstmöglicher Verkauf = 02.05.2022 (10Jahre ab Erwerb vom Schenkenden)
Verkaufstermin Heute = 31.18.2021

Somit muss die Frau HEUTE die Spekulationssteuer vollständig bezahlen.

Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-nach-schenkung-verkaufen.html

Ich persönlich würde den Fall von der Immobilie, auch so auf andere Wirtschaftsgüter adaptieren:
Eine Schenkung ist uninteressant und damit kann weder am “Kaufkurs” noch an der Frist gerüttelt werden.

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