:DE: Staking und die Steuern in Deutschland (Proof of Stake)

Super, vielen Dank für den Link. Also nicht zu 100% sicher, aber es gibt gute Argumente dafür :slightly_smiling_face: Sobald es zu der Situation kommt, dass ich Rewards verkaufen muss, um meine Steuern zu zahlen, werd ich das dann mal probieren. Ist aber noch ein langer Weg und bis dahin wird vermutlich schon jemand mit einer größeren Wallet den Kampf ausgefochten haben. Hoffe ich zumindest :sweat_smile:

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Hey Leute,
ich habe heute meinen STB kontaktiert. Ich sei der erste, der ihm überhaupt Fragen zu Kryptos stellt. Er müsse erst recherchieren.
Seine Recherche wird nichts anderes bringen außer, das was ich jetzt schon vermute, nämlich der Gewinn von gestaketen Altcoins= steuerpflichtig oder 10 Jahre Spekulationsfrist.

Was haltet ihr von einem Restart? Also die Coins, die gestaket worden sind, verkaufen und sofort wieder kaufen, natürlich dann ohne Staking. Damit ist das Kapitel Staking, Gewinn und 10 Jahre Haltefrist ein für alle Mal abgeschlosson. Und die neu gekauften Coins werden für 1 Jahr nicht verkauft usw.

Ich glaube das macht hochgradig Sinn, falls du bisher keine oder nur marginale Gewinne (< 250€) erzielt hast, dann bist du „sauber“. Hättest du vor ca Februar gekauft ist das vermutlich ein schlechtes Geschäft…
Es ist einfach ein Jammer dass die gute Idee des Stakings hier solche monetären Fragezeichen aufwirft

Der Gewinn von Vchain + Ada + ETH liegt bei ca. 3k. Ich rechne da mit 1k Steuer.
Jetzt das zu klären ist viel vernünftiger als später mit evtl. viel größeren “Verlusten”. Die Kryptos sind scheinbar noch in den Kinderschuhen und in DE vlt. noch infantiler, wenn ich dercerste bin, der einen erfahrenen STB zum Thema Kdyptos fragt :))

I agree - 1k für den besseren Schlaf scheint mir gut investiert :slight_smile:

Ich finde auch, du hast das sehr gut zusammen gefasst. Vielen Dank.

Am Ende weiß niemand, was wirklich wird. Es gibt einfach keine passenden Gesetze. Wenn man jedoch schon gestaked hat, macht es wenig Sinn, Geld bei Winheller rauszuwerfen. Man wird ja merken, was das Finanzamt macht. Einfach alles korrekt angeben und schauen was passiert. Dann ggfs. argumentieren, wieso die 10 Jahre nicht gelten.
Ähnlich wie hier beschrieben:

Spannend ist dazu noch der Link, am Ende ist nichts geklärt, außer vielleicht für Bitcoin.

https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=429619

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Infos.

Nur eine kurze Frage zur Verwendung von mehreren Wallets und Staking
Die umstrittene Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre betrifft ja eigentlich die zum Staking verwendeten Coins. D.h. wenn man zwei oder mehrere Wallets anlegt und nur mit einem Wallet staking betreibt, würde die Verlängerung der Haltefrist nur nur die Coins in dem Wallet betreffen, das zum Staking verwendet wird, die anderen Wallets sollten davon unberührt bleiben oder?

Ja das ist korrekt. Es betrifft wenn nur die Coins mit denen du stakest, das andere Wallet ist davon unberührt!

Gruß Wunderbaer

HRMS Stakepool

Hallo Wunderbaer,
vielen Dank für die Info.

Viele Grüße

Irgendwie lässt mich das Thema nicht los :smile: Ich hab den Thread glaube ich schon 10x durchgelesen und entdecke immer wieder was neues, was mich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lässt.

Vor allem treibt mich das Thema Veräußerung der Staking Rewards um. Ab einem gewissen Punkt, wenn ADA mal 5€ oder so wert sind, dann wird man zwangsweise anfangen müssen Teile der Reards zu verkaufen, um die Steuer zu zahlen. Du hattes ja diese Aussage vom Mittelstandsberater zitiert:

Wenn ich aber oben im ersten Post von Wunderbaer die Auskunft das FA München lese, dann steht dort:

Das würde ja wieder gegen die steuerfrei Veräußerung sprechen, oder? Eine weitere Auskunft des FA München, die Wunderbaer auf Reddit gepostet hat, spricht zum einen von einem “entgeltlichen Anschafungsvorgang”, der zu einer Haltefrist von 10 Jahren führt (was ja bei Staking eigentlich nicht der Fall ist), zum anderen aber auch davon, dass das “Entgelterfordernis auch dann erfüllt ist, wenn virtuelle Währungen beispielsweise (…) im Tausch gegen (…) eine Dienstleistung angeschafft wird (…).” Ist Staking eine Dienstleistung am Netzwerk?

Weiter heißt es, dass “auch im Wege des Minings erlangte virtuelle Währung wird im Wege des Tauschs angeschafft (…)”. Staking ist technisch natürlich nicht mit Mining vergleichbar, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass das FA sich darauf zurückziehen und somit versuchen wird einen Anschaffungsvorgang zu konstruieren…

Irgendwie glaube ich, dass das Thema “Verkauf von Staking Rewards” doch noch sehr unklar ist… :unamused: Das ist sowas von frustrierend… :tired_face:

Wie ist denn das eigentlich, wenn folgender Fall eintritt:

Jemand begründet in seiner Steuererklärung, dass die Haltefrist nicht gilt, dass Staking kein Anschuffungsvorgang ist, etc. Das FA in Stadt A folgt der Argumentation und alles ist toll. Kann ich mich gegenüber meinem FA in Stadt B auf den Steuerbescheid beziehen? Oder sagt das FA gegebenenfalls “Jaja, ist alles schön und gut, dass die das in Stadt A so machen, aber die haben keine Ahnung, es gibt ja keine offizielle Rechtsprechung, die das eindeutig belegt und wir machen das eben anders!”???

Laut meinem STB und auch dem ganzen Internet, ist eigentlich nichts geklärt und alles offen. Selbst Bitcoin könnte wackeln. Der Beitrag hier, wird leider niemanden helfen.

Entweder es wird ein Gesetz/Entscheidung geben - vermutlich dauert das, siehe den Beitrag von mir/Beck oder jeder “kämpft” für sich allein. Der Rest ist und bleibt leider Mutmaßung. Selbst eine Auskunft des FA vorab, kann durch eine Gesetzesänderung, Rundschreiben, Gerichtsentscheidung wertlos sein bzw. verbranntes Geld für die Auskunft - das was Winheller macht.

Hilfreich fände ich es trotzdem, wenn jemand, der bereits eine STE für Staking/Rewards/Verkauf gemacht hat, erzählt wie es gelaufen ist, wie die Argumentation war und was das FA gemacht hat. Daraus kann man sich vielleicht eine Strategie ableiten.

Fakt ist, Gesetzte gibt es keine zu dem Thema und alles was hier gesagt wird, ist am Ende subjektive Auslegungssache.

Selbst in dem Schreiben von Reddit @wunderbaer , danke fürs Teilen! , ist der einzige sinnvolle und rechtsverbindliche Satz:
“Da bereits mehrere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind, kann sich in Zukunft die Behandlung von virtuellen Währungen ändern.”

Den Rest kann man mit diesen Argumenten aushebeln:

Wie hieß es früher immer, abwarten und Tee trinken :man_shrugging:

Danke für das akribische Lesen und reflektieren- das mit dem Tausch hatte ich so nicht auf dem Schirm, aber nachvollziehbar- man tauscht Stimmrecht bzw. Losoptionen gegen ADA. Wat‘en nu ? möchte der Berliner ausrufen- Zu versteuernde Einkünfte oder Tauschgut mit Haltefrist - beides möchte der Fiskus sicher gerne, geht aber wohl nicht… Ich habe für mich entschieden, nur einen geringeren Teil meiner ADA zu staken wegen der Netzstabilität. Die Rewards interessieren mich dabei nicht wirklich. Der Rest wird nicht gestaked und ich entscheide nach ein Jahr Haltefrist was ich damit mache. Würde der Kurs extrem steigen wäre ich ab einem gewissen Wert auch froh, einfach die Steuern zu zahlen und gut is…
Noch ein verkomplizierender Gedanke: könnte Cardano nicht einen Button einbauen, dass die Rewards gespendet werden an einen von der community zu bestimmenden Zweck ? Und wie sähe dann die Steuerfrage aus ?
LG
Sir Fraggle

Ich bin kein Steuerexperte, aber so wie du es schilderst würde ich denken wäre es für uns in Deutschland nur nachteilig.

Bei der Steuerfrage zählt das Zuflussprinzip, da von der technischen Seite heraus der Reward immer zuerst deiner Staking Walletadresse gutgeschrieben wird müsstest du diese dann auch versteuern. Wenn du diese dann weiter spendest ist das deine Sache.
Die Spende würde dann aber ein anderes steuerliches Problem aufwerfen: ist der Zweck als gemeinnützig anerkannt und spendenfähig?
Sagen wir ja, haben wir wieder das Problem der Definition. Ist ADA nach deutschem Recht eine Währung und monetäre Spende oder eine Sache und somit eine Sachspende. Die Besteuerungsfrage fällt jeweils anders aus…
Wenn es blöd kommt zählt es auch garnicht als Spende sondern als Schenkung.

Solange das nicht geklärt ist, glaube ich würde hier in Deutschland keiner die Spende annehmen. Leider.

Dachte mir schon, dass es hier noch komplizierter wird- danke für Deine Einschätzung :pray:

Grundsätzlich stimmt das schon was du sagst, aber es gibt eine Option die man ziehen kann wenn man wirklich Sicherheit will und das ist eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt. Das ist jedoch kostenpflichtig aber für manche mag sich das lohnen. Dort schildert man vorab seinen persönlichen Fall und dann gibt das FA eine verbindliche Aussage ab an die sie am Ende auch gebunden sind. Das muss dann aber jeder für sich selber entscheiden ob es das wert ist…

Nach meinem Verständnis ist das eigentlich keine richtige Option. Die Erstberatung bei einem Anwalt und Stb zu dem Thema hat ergeben, dass beide erstmal Geld wollen - logisch, das ist auch ok.

Jedoch möchte auch das FA, je nach Anfragen Höhe in Euro, nochmal (sehr viel) Geld haben und kann sich bis zu 6 Monate ohne Begründung, und auch mehr mit Begründung, Zeit lassen. Zudem waren sich beide einig, dass dann diese verbindliche Auskunft “nur” für Lücken greift. Heißt, wenn das FA im Idealfall nach 6 Monaten eine Entscheidung getroffen hat und die 10 Jahre nicht greifen, sollte man schnellsten die StE machen…denn wenn dann ein Gesetzt kommt, was nicht mit der Auskunft übereinstimmt, gewinnt immer das Gesetzt. Der Mehrwert ist also minimal, da man in der STE sowieso merkt, wie das FA tickt und ggfs. in Widerspruch gehen kann - natürlich nur, wenn man alles transparent dokumentiert, was ich aber so und so jedem empfehlen würde.

https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/
Schönster Satz “Eine negative Auskunft vom Finanzamt ist nicht bindend, wenn die Auskunft falsch ist. Es gilt die zutreffende und richtige Auslegung von Steuergesetzen.”

Naja und was man auch ehrlicherweise sagen sollte, warum sollte das FA die 10 Jahre freiwillig ausschlagen? Deutschland hat ein riesiges Steuerloch und hier kann man leicht jedem in die Tasche greifen. Wichtig ist nur, dass man es weiß und ehrlich und offen anzeigt. Natürlich kann man hier sehr schön über Sinn und Unsinn der 10 Jahre und den “Technologie” Standort D diskutieren - damit befassen sich gerade die Gerichte und wir sind alle gespannt, ob wir am Ende wieder zur D Mark unter der Matratze wechseln;)

Tragischer finde ich, dass es hier viele treffen wird, die vielleicht gar nichts davon wissen und Staking oder Lending einfach sinnvoll finden. Im schlimmsten Fall, sind dass dann die Steuerbetrüger von morgen.

Daher hatte ich weiter oben bereits angeregt, dass hier auch die Ambassadors Aufklärungs- oder Lobbyarbeit leisten sollten und sowas auch auf EU Ebene platziert werden. Immerhin sind wir hier (noch) die größte Staking Blockchain und Steuern sind, bis auf diesen Beitrag, nie ein Thema. ETH lasse ich bewusst außen vor.

Hallo liebe Cardano-Community,

folgende Steuerberater sind eher der Meinung, dass die 10 Jahre Unfug sind:

Christian Densch aus Essen:

Hier seine Facebook-Gruppe Kryptowährungen und Steuern:


Dominik Freber aus Nieder-Olm:

Hier ist er im Interview mit dem Blocktrainer:


Die Winheller Kanzlei aus Frankfurt am Main:
Interview mit Mirko von Bitcoin2Go:

Teil 1:

Teil 2:

Die Winheller Kanzlei ist aber nur der Meinung, dass die Coins nicht unter die 10 Jahresfrist fallen, wenn sie vorher 1 Jahr gehalten wurden ohne Staking und erst danach dem Staking zugeführt wurden.


Außerdem passt das Gesetz grundsätzlich nicht zu Kryptowährungen.
Wie möchte man bitte Kryptowährungen denn abschreiben?


Hier noch einmal die Meinung von CryptoTax:

Vielleicht sollten wir hier die Steuerberater sammeln, die das Thema mit der 10 Jahresfrist kritisch sehen.
Was haltet ihr davon?

Mit freundlichen Grüßen
Cueneyt1986

Finde ich grundsätzlich gut! Ich habe mich für Freber als Steuerberater entschieden und gebe im April meine erste Erklärung ab die er bzw seine Mitarbeiter erstellt haben. Da ich keine Verkäufe in 2020 hatte kann ich das Thema Haltefrist nicht genauer beleuchten, kann aber sagen, dass alleine schon die Bearbeitung der Stakepool-Rewards mit einem Steuerberater der weiß was Blockchain und Crypto überhaupt ist extrem viel angenehmer ist! :wink: Es geht ja am Ende des Tages momentan darum sinnvolle und möglichst nachvollziehbare Argumentationslinien zu entwickeln da es eben noch keine bindenden Gesetze gibt. Hier macht es schon extrem Sinn das mit jemandem zu tun der nicht erst googlen muss was Blockrewards sind oder was Staking überhaupt bedeutet.

Ich werde berichten wie das FA München auf meine Argumentation reagiert hat!

LG Wunderbaer

HRMS Stakepool

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Ich werde berichten wie das FA München auf meine Argumentation reagiert hat!

Vielen Dank, dass du uns auf dem Laufenden hälst. Ich glaube du bist in deinem Steuerprozess von allen hier vermutlich mit am Weitesten fortgeschritten, von daher finde ich das super interessant.

Im Managermagazin war heute noch ein Interview mit Florian Wimmer (Blockpit/CryptoTax) zu Crypto und Steuern, da wird am Ende kurz auch noch auf die Haltefristfrage eingegangen:

https://www.manager-magazin.de/finanzen/bitcoin-kursgewinne-und-steuer-wie-kryptowaehrungs-investoren-steuerfallen-vermeiden-a-4fa64bbc-7e8b-4d11-8c10-1f94059939af

@wunderbaer Ich schließe mich an und bin auf deinen Bericht gespannt. Vielen Dank für deine Infos.

@Dodenberg Vielen Dank fürs Teilen. Leider ist der Bericht oder Interview im MM wieder mal etwas schwierig. Zwei Stellen fallen mir direkt auf, 1. klar reicht eine Excel. Kann er halt nicht sagen, weil er eine Software verkauft die die Excel ablösen soll…aber jedes FA ist damit grundsätzlich fein, solange die Daten stimmen. Als ob eine Excel weniger manipulationssicher ist als eine Software wo ich Werte eintippen kann :roll_eyes:

Zweitens meint er, bei DeFI sei alles soweit klar und die Fachliteratur sich einig, dass die 10 Jahre nicht gelten. Das ist einfach nicht wahr - es gibt kein Gesetzt und der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung geht in seinem Bericht von einer 10 Jahresfrist aus, weißt aber daraufhin das es auch anders sein kann. Dort ist Staking aber auch klar der 10 Jahresfrist zugeordnet.

Ich finde es nicht gut, wenn sich solche Leute hinstellen und Halbwahrheiten verbreiten. Das hilft niemanden :man_shrugging: