Dabei wird dir vermutlich nur ein Steuerberater oder Anwalt helfen können. Die Frage ist halt nur, wozu. Es gibt einige Verfahren und irgendwann Klarheit/Gesetze. Bis dahin kannst du deine Steuer normal und korrekt angeben und wenn eine, deiner Meinung nach, falsche Forderung vom FA kommt diese auf “ruhend” stellen - Vollzugsaussetzung. Dafür gibt es ein Urteil aus Nürnberg - FG Nürnberg, Beschluss v. 08.04.2020 – 3 V 1239/19.
Meiner Meinung nach ist die “verbindliche” Auskunft nichts wert. Siehe meinen Eintrag ein paar Zeilen weiter oben.
Wie Eingangs erwähnt, wenn du trotzdem gerne Geld ausgeben willst für eine Scheinsicherheit - die du eh bekommst, wenn du deine STE machst, dann einfach Anwalt oder StB anfragen. Winheller macht das für ca. 1200€ oder so glaube ich.
Aber wie alles in dieser Topic - es gibt keine Gesetze, alles ist Mutmaßung und solange es nichts Verbindliches gibt, ist alles subjektive Meinung und Auslegung