Vielen Dank für das Teilen. Ich hoffe du hast dafür kein Geld bezahlt, so wirklich verbindlich klingt die Auskunft nicht;)
Die erste Frage die sich mir stellt, auch beim @wunderbaer habt ihr als privat Person oder als gewerblicher Nutzer angefragt/veranlagt. Daraus ergeben sich vermutlich so und so verschiedene Ansichten.
Grundsätzlich fallen mir gleich ein paar Sachen auf, gegen die du auf jeden Fall Widerspruch einlegen kannst. Wenn der abgelehnt wird, was vermutlich passiert, brauchst du einen Anwalt. Man darf nie vergessen, der Staat hat riesige Steuerlöcher. Wie Wunderbaer schreibt, es gibt keine Gesetze und das FA München argumentiert schon sehr einfach an einigen Stellen. Hier Stelle ich nur meine persönliche Meinung dar, und wie ich die Gesetze verstehe. Es ist keine Rechtsberatung oder ähnliches. Ich zeige ALLE Kryptos dem FA an, damit macht man nichts falsch und kann jederzeit in Widerspruch gehen
Zum Beispiel:
Der erste Satz, dies ist nicht bestätigt. Es gibt bereits Klagen, gegen die Rechtmäßigkeit und Verfassungsgleichheit bei Kryptos. Also da geht es schon los:
→ Sind Steuern auf Kryptowährungen verfassungswidrig? | WINHELLER - Blog
Hier spielt meiner Einschätzung nach auch der Satz mit rein, dass alles versteuert werden soll und kann, wenn aber Verlust generiert wird, weil etwas gestohlen oder gehackt wird, dann nicht. Schon hier ist jedem klar, dass das eindeutig gegen die Gleichmäßigkeit und auch Gleichbehandlung verstößt.
Bei den 10 Jahren und der Aussage nach §23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG mach es sich das FA Muc auch zu leicht.
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Wenn dieser Paragraph greifen soll, dann muss auch eine Abschreibung möglich sein, eine AFA (Absetzung für Abnutzung) sieht man aber bei Kryptos nicht vor. Somit ist das nicht erfüllt. Man kann es halt nicht von allen Seiten haben. Man darf auch nie vergessen, das Gesetz ist von 2008, BTC gibt es seit 2009…schon daher, schwierig es so anzuwenden. Natürlich, es gibt immer Auffangtatbestände aber auch die müssen erfüllt sein.
→ https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/#:~:text=Die%20Verwendung%20eines%20Coins%20als,nie%20in%20eine%20Steuerfreiheit%20gerät. -
In der Ausführungen von Staking wird immer von “kann” gesprochen. Wenn man es ganz genau nimmt, im Sinne von Cardano, betreibst du als Privatperson mit deiner Delegation weder einen Masternode, noch bist du der Teilnehmer der Blöcke generiert (das macht ja der Node für den du votest). Bedeutet, diese beiden Paragraphen gelten, meiner Meinung nach, für Cardano Staking als Privatperson nicht. Heißt, auch hier, hat das FA MUC es sich zu einfach gemacht und bei Cardano verlängert sich schon allein durch diese Aussage nichts. Dagegen sollte man auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen und auf den Beschluss vom FG Nürnberg verweisen - dort wird genau so eine pauschal “Verurteilung” ausgehebelt. Das FA muss dir darlegen, wieso gerade bei dir Steuern fällig werden, das wird es nicht können und dann mit allgemeinen Floskeln antworten. Leider wird dir auch hier nur ein Anwalt helfen.
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Wird beim Lending von “Entgelt” gesprochen. Krypto ist aber keine Währung und damit gibt es auch kein Entgelt… Eine Währung ist ein gesetzliches Zahlungsmittel – § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz
Hier kannst du zusätzlich mit der Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Steuern argumentieren - dort wird auf Fremdwährung keine Haltefristverlängerung angewendet und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundes ist beim Lending eher gegen eine Verlängerung der Haltfrist. Klar, BY zieht nur, wenn es eine Währung ist. Wenn nicht, siehe Punkt 1 ( keine Abschreibung ) und den WDB (https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf 4.9). So oder so, keine 10 Jahre.
Leider ist der WDB nicht gut informiert, so das Lending keine HFV vorsieht aber Staking schon. Hier sollte auf jeden Fall mal Klarheit durch den Gesetzgeber her. Wenn man mit der Einkunftssache kommt, klappt es in beiden Fällen halt nicht.
Der vorletzte Paragraph belustigt bzw. macht mich am nachdenklichsten. Es gibt keine Steuersoftware, die sowas so erfassen kann und man selbst wird es sehr sehr sehr schwer haben sowas darzustellen und es spricht gegen das allgemein anerkannte FIFO Prinzip. Irgendwie fühlt sich das so an, als ob man auf Biegen und Brechen Bürger dazubekommen will, Steuerhinterziehung wegen Nichtwissenheit zu begehen.
Letztens habe ich gelesen, dass zum Beispiel bei eToro Staking automatisch los läuft, ohne Hinweis auf Steuern usw. das Gleiche gilt ja theoretisch bei den Staking Pools. Ich weiß es ist eine unbequeme Meinung, trotzdem denke ich immer noch, hier sollten auch die Ambassadors einfach mithelfen, dass Deutschland eine gute Lösung findet. Zum Beispiel wie bei Aktien 25% egal ob Jahr oder nicht. Das wäre eine Win-Win für beide Seiten. Einmal Klarheit ohne viel hin und her und einmal natürlich Steuern für den Staat. Ich habe hier das Gefühl, dass die nächsten “SteuerCDs” in ein paar Jahren Leute sein werden, die nicht wussten, das Staking möglicherweise zu Steuerproblemen führen kann. Wenn Deutschland hier nicht bald eine gute Lösung findet, kann es sehr gut sein, dass wir mal wieder eine Evolutionsbremse sind und man Staking in Deutschland einfach nicht betreibt.
P.S. Falls jemand weiß, welcher Anwalt der Prozessbeauftrage bei dem Nürnberger Prozess ist, würde mich über eine Info freuen. Sondiere auch schon den Markt nach guten Anwälten;)
VG
Jack