:DE: Staking und die Steuern in Deutschland (Proof of Stake)

Die beiden Petitionen zum Verbot von Kryptowährungen im letzten Jahr haben es immerhin je auf über 100 Mitzeichnungen gebracht:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_01/_01/Petition_119291.nc.html
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_08/_12/Petition_125453.nc.html

Hey ihr alle,

ich habe gerade einen neuen Brief erhalten bezüglich der Petition. Dabei habe ich eine Stellungnahme des Bundesfinanzminesteriums erhalten:

Hier das gesamte Schreiben

Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung zur ertragssteuerlichen behandlung von Kryptowährungen. Er schlägt vor, diese der “Kapitalertragsteuer” zu unterwerfen. Die in dem Entwurf des BMF-Schreibens “Einzelfragen zur ertragssteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token” festgehaltenen Regelungen kritisiert er als bürgerunfreundlich, die reultierende Besteuerung als zu hoch. Andere Länder hätten einfachere Regelungen getroffen und eine niedrigere Besteuerung festgelegt. Die Angabe von Veräußerungsgewinnen und -verlusten in der Steuererklärung bedeute für den Bürger einen unzumutbaren Aufwand.

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Dem Gesetzgeber steht bei der Frage, wie er das Steuerrecht ausgestaltet, ein weiter Spielraum zu. Er ist weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet, auf jede technische Neuerung regulatorisch zu reagieren. Um Geschäfte mit Kryptowährungen ertragssteuerrechtlich zu erfassen, bedarf es zudem keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage. Die bisher anzutreffenden Sachverhalte können unter di bestehenden Regelungen subsumiert werden. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern das vorgenannte BMF-Schreiben ab.
Das BMF-Schreiben stellt nicht nur eine Handlungsempfehlung für die landesfinanzbehörden dar, sondern entfaltet diesen gegenüber Bindungswirkung. Auch zahlreiche andere Staaten, beispielsweise die Schweiz oder das Vereinigte Königreich, haben keine speziellen Gesetze für die Besteuerung von Kryptowährungen verabschiedet.

In Deutschland sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel. Mangels Vorliegen einer Kapitalforderung unterliegen sie zudem regelmäßig auch nicht der Besteuerung nach § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen), sodass die sogenannte Abgeltungssteuer keine Anwendung findet. Ob sich der Aufwand für den einzelnen Steuerpflichtigen durch die Einführung einer Abgeltungssteuer reduzieren würde, ist fraglich. Oftmals wird es an abzugsberechtigen Stellen wie Banken fehlen, sodass der Steuerpflichtige seine entsprechenden Einkünfte dennoch selbst erklären müsste. Ein gewisser Aufwand kann dem Steuerpflichtigen bei der Abgabe seiner Steuererklärung zudem zugemutet werden. Des Weiteren würde die Einführung einer Abgeltungssteuer nicht zwangsläufig zu eienr Verringerung der Steuerlast führen, da heute beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte lediglich innerhalb bestimmter Fristen der Besteuerung unterliegen. Währung kurzfristig orientierte Anleger von der ABgeltungssteuer somit unter Umständen profitieren, könnten sie für langfristig orientierte Anleger einen Nachteil darstellen.

Im Auftrag […]

An sich also eine erwartbare aber dennoch schlechte Resonanz. Wobei ich dennoch interessant finde, dass das BMF sich auf die Schweiz bezieht, weil dort Kryptos als “Kapitalgewinne” angesehen werden.
Art 16 Satz 3 DBG und Art. 7 Abs. 4 b) StHG

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Vielen Dank…aber wow, wie traurig. Ich mag den Satz zwar nicht…aber Deutschland schafft sich echt ab :man_shrugging:

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Danke fürs Teilen. Wirklich traurig, dass noch nicht einmal die Chance für eine Diskussion darüber geboten wird. Gerade der Aufwand für die Erklärung der Gewinne wäre bei einer einfachereren Besteuerung mit bspw. 25% Abgeltungssteuer so unheimlich sinnvoll. Naja, ich hoffe mal, dass die überarbeitete Version des BMF-Schreibens ein bisschen mehr Klarheit bringen wird.

Vielen Dank noch einmal für dein Engagement!

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Ich dachte schon das war deine Petition, fand sie nämlich auch etwas schwach :slight_smile:

Die ganzen Rechtschreibfehler waren so in der Stellungnahme auch drin? Oje oje…

Ein paar waren drin, aber die meisten waren von mir.
Das kommt davon, wenn man in der Mittagspause gleichzeitig Pizza isst und die Stellungnahme abtippt ^^

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Hey @Jonny22 , nochmal vielen Dank für deinen Einsatz. Wenn die Petition nun nicht öffentlich wird, wird sie trotzdem so veröffentlicht, wie die, die du oben verlinkt hast? Also die mit, Steuergesetze sollten wie in Österreich werden? Falls ja, sag bitte bescheid, ich konnte BTC-Echo für uns gewinne und die Aussage war, “wir machen die 50 000” voll…also wenn du noch Elan hast, wäre es super, wenn es eine Petition gibt, die dann medienwirksam vermarktet wird.

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Klasse!!! Bitte unbedingt auf dem laufenden halten. Ich versuche ebenfalls alle Kanäle zu nutzen die ich kenne. Wenn wir natürlich mit so einem Booster wie BTC-Echo starten dann hätte das von Anfang an wesentlich mehr Momentum und wesentlich mehr Chance auf Erfolg!!!

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Nun mit “nicht öffentlich” bleibt die Petition leider so und wird nicht wie die andere verlinkte veröffentlicht (das ist eine öffentliche).

Ich schreibe dir dazu mal noch eine PN :wink:

Wann bekommt endlich die FDP ihren Arsch hoch!?!?

So machen wir das, habe schon Kontakt zu BTC Echo hergestellt und wir treffen uns wohl alle gleich bei TG;) Bis nachher:)

@Cueneyt1986 schwer zu sagen, besonders ob man damit dann viel zufriedener ist…

Wenn man euch irgendwie unterstützen kann, dann sagt Bescheid! Ich kann gerne alles teilen und meine TG Gruppen nutzen.

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Irgendwie musste ich direkt an uns alle hier denken und was für eine krasse aber irgendwie auch gute Idee🤷‍♂️ vl drucke ich nächstes Jahr auch mal alles aus und sende es per Gabelstapler dem Finanzamt🤣

Wenn du mir deinen TG Namen per DM verrätst lade ich dich gerne mit ein :+1:

Hab dir auf twitter ne DM geschickt. Danke!

Hallo Leut, stehe gerade aufm Schlauch, vielleicht kann mir irgendwer weiterhelfen :beers: ich mache gerade meine Steuererklärung und meine Staking Rewards liegen unter der Freigrenze von 256EUR, muss ich sie trotzdem in der Steuererklärung angeben? Vg

Einkünfte aus Staking sind aber nur dann nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, wenn die Erträge die Freigrenze von 256 Euro überschreiten. siehe winheller.com

Also Nein musst du nicht angeben, solange die Erträge unter 256 € liegen.

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Hallo zusammen,

eine Steuer-Frage hätte ich jetzt auch noch, wo ich eure unverbindliche Meinung zu hören möchte: Nach derzeitigem Stand sieht es ja so aus, dass Gewinne aus Krypto-Veräußerungen (ohne Staking) innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig sind. Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind die Gewinne steuerfrei da es sich um eine private Veräußerung handelt. Genauso verhält es sich mit Verlusten. Dieses kann man innerhalb eines Jahres mit Gewinnen (in der Zukunft) verrechnen. Nach einem Jahr sind die Verluste nicht steuerlich anrechenbar. Soweit so gut. Nun frage ich mich, wie der Sachstand der Gewinn/Verlust-Verrechnung bei Krypto-Assets ist, die beim Staking mitwirken? Da verlängert sich ja die Haltefrist von einem Jahr auf 10-Jahre. Nun könnte man, wenn diese in der Verlust-Zone sind kurz vor dem Erreichen der Jahresfrist die Coins in einem Staking-Pool registrieren (genau genommen bis zu 10 Jahre danach) und die Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnen oder?

Viele Grüße

Elysium

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Genauso sieht es aus. Wenn die 10 Jahre gelten, dann auch in diesem Fall.

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