:DE: Staking und die Steuern in Deutschland (Proof of Stake)

So…hier die neue Version, hab es noch nicht gelesen…

Punkt 63 ist vermutlich der Wichtigste für die meisten hier🤓

@BerndHoffmann und @Klobbinger wie von euch beschrieben geht das (grundsätzlich) nicht, lest bitte die alten Posts. Führe ich gerne die Tage mal noch aus.

→ Bei Cardano könnt ihr Stake und Stakeeinkünfte nicht trennen. Das heißt ihr müsstet irgendwie, weiter oben beschrieben, konstruieren, dass die Erträge auf eine andere Wallet gehen.
->Ansonsten greift immer das FIFO Prinzip, ihr verkauft also nicht den Ertrag, sondern den Stake.

Das müsst ihr alles dem FA erklären und natürlich auch selbst verstehen. Einfach mal googeln und den Thread hier lesen.

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Nachdem das BMF Schreiben jetzt raus ist und die 10 Jahre Haltefrist wieder vom Tisch ist - wie geht ihr in der Steuererklärung damit um?
Wenn gestakte ADA in 2021 nach Ablauf der 1-Jahres Haltefrist verkauft wurden, ist der Gewinn ja jetzt steuerfrei. Trotzdem noch in der Steuererklärung in Anlage SO mit angeben, damit der Verkauf gegenüber dem FA offen gelegt ist? Oder einfach weglassen aus der Steuererklärung?

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Beides möglich. Ich gebe immer alles an, macht Cointracking sowieso…und dann kann das FA niemals um die Ecke kommen und sagen, ich habe was verheimlicht​:man_shrugging::upside_down_face:

Der einzige Grund nicht alles anzugeben, ist ja irgendwas zu verschleiern oder halt Gebühren beim SB zu sparen🤷‍♂️

Ehm lieber Jack das Fa muss und sollte au net alles wissen?!!
Wo ist denn hier die Demokratie :wink: Ich denke da bissl anders, ich lass mir nichts vorschreiben, halte mich nach Regeln aber wenn es zu weit geht, dann bin ich der erste, der vorne mit dabei ist und ganz laut schreit.
Btw, Aussage vom Kumpel der SB ist: wo keine Steuern anfallen, da braucht man au nichts angeben. Schönen Sonntag :call_me_hand:

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Der einzige Grund nicht alles anzugeben, ist ja irgendwas zu verschleiern oder halt Gebühren beim SB zu sparen

Meine Sorge ist halt, dass mein FA / Sachbearbeiter das Wegfallen der 10 Jahre nicht so auffasst oder vom BMF-Schreiben nix mitgekriegt hat oder was auch immer und ich dann hinterher das Theater am Hals habe habe mit Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid…

Mein Steueranwalt sieht das genau so. Das ist alles vollkommen korrekt…aber bei den vielen Halbwahrheiten und Verständnisproblemen hier im Forum und auch im Internet, sollte man halt ganz vorsichtig sein, wenn man meint, man lässt was weg. Viele verstehen nicht wie Staking, DeFi oder auch Haltefristen berechnet werden…zudem bekommt das FA ganz automatisch von deiner Bank eine Info, wenn größere Geldbeträge eingehen.

Für mich ist es Sicherheit, wenn sich die Software oder ich mich verrechne, dem FA aber alles offen lege, kann nachher niemand kommen und sagen, du hast hier aber Steuern hinterzogen.

Wie immer, dass muss und sollte aber immer jeder für sich entscheiden bzw. sein Wissen und Doku nicht überbewerten.

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Beschäftige dich bitte wie das mit den RS und dem BMF funktioniert…dann merkst du schnell, dass da nichts mit nicht mitbekommen ist.

Lies mal Punkt 63…da ist kein Verstehensspielraum.

→ die 10 Jahre gab es nie, es war ein Schreckgespenst, dass in einem Entwurf stand. Dieser hatte keine Rechtsverbindlichkeit. Man könnte jetzt auch sagen, dass BMF hat ein Problem erfunden, dass vermutlich beim ersten Gericht sowieso gekippt wurden wäre…AFA usw. Also vermutlich hat das BMF einfach eine Blamage vor Gericht vermeiden wollen…

→ aber egal, die 10 Jahre sind weg, es steht klar drin, dass es die nicht gibt. Mehr oder weniger gibt es dazu nicht zu sagen.

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Ist das jetzt “beschlossen”? Final? Endgültig? Fertig?

Kann ich mich darauf beziehen, wenn ich ein ein paar Jahren meine Kryptos verkaufen will?

Oder befindet sich ein eventuell noch zu verabschiedende Gesetz immer noch in der Phase der Anregungen, Kommentare und Konsensfindung?

Was heißt schon endgültig. :man_shrugging: Das ist der aktuelle Stand und das, worauf du dich bei deiner aktuellen Steuererklärung berufen kannst. Wenn es irgendwann Gesetzesänderungen gibt, dann kann es sein, dass sie vom dem aktuellen Stand abweichen. Aktuell ist soweit ich weiß nichts offiziell in der Planung, aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

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In der Ankündigung dieses Schreibens steht: „Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der ‚Kryptowelt‘ sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.“ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-11-ertragsbesteuerung-von-virtuellen-waehrungen.html

Dieses „ergänzende Schreiben“ wird aber wohl das, was sie jetzt gerade festgezurrt haben, nicht gleich wieder über den Haufen werfen.

Sind ja eh alles „nur“ Anweisungen des Bundesministeriums an die Finanzämter, wie das Gesetz auszulegen ist, nicht selbst Gesetze.

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Wie @Dodenberg schon sagt, es ist das aktuellste und verbindlichste, was es im Moment gibt. Es ist kein Gesetz, eher eine Handlungsempfehlung - halt ein Rundschreiben.
Die Regierung sieht im Moment keine Notwendigkeit neue Gesetze, wie in Österreich, zu erlassen. Ob und wann sich daran etwas ändert, ist sehr schwer zu sagen.
Stand heute, ist es wie es ist und jedes FA wird sich grundsätzlich daran halten.

Okay, alles klar, vielen Dank.

Ich habe zwischenzeitlich noch ein wenig recherchiert und auch weitere Hinweise auf diesen “Erlass” gefunden. Als ich das Wort “Erlass” las, war mir schon klar, welchen Wert diese Anordnung des Bundesministeriums hat. Es ist zwar kein Gesetz, aber die oberste Bundesbehörde hat diese Verfahrensweise angeordnet. Insofern ist es schon ziemlich schwierig dagegen anzugehen. Das überlegt sich der Steuerprüfer zwei mal. :wink:

Über die anderen uns betreffenden Themen (“Zeitpunkt der Versteuerung von Staking-Ausschüttungen: beim Bezug oder bei der Veräußerung” und “Grundsätzliche Steuerpflicht von Zuflüssen aus Hard Fork Blockchain Split”) gibt es noch keine News, oder? Ich bin gerade noch am Lesen des Erlasses.

Edit - alles gelesen: Alles beim Alten geblieben. Blockchain Split Zuflüsse müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses genauso versteuert werden, wie Zuflüsse aus Staking.

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Genau, weil es keine neuen Gesetzte gibt. Schau mal weiter oben, vor 22 Tagen hatte ich recht ausführlich dazu geschrieben…

Weiß jemand von euch wie sich das ganze mit beispielsweise rETH verhält. Hier wird ja über RocketPool gestaked, Man kauft rETH und allein durch den Kauf nimmt man am Staking teil. Das rETH wird dann über die Zeit hinweg im Kurs steigen - man erhält jedoch keine weiteren Coins. Wie wird das steuerlich betrachtet?

Hey Jack, on meinem Beispiel bin ich davon ausgegangen, dass es einen Vorrat an coins gibt die bereits steuerfrei sind. Mir ging es darum sich abzusichern und die fälligen Steuern auf die staking rewards direkt aus Altbeständen in Euro umzuwandeln.
Sehe aber auch gerade, dass ich es tatsächlich falsch geschrieben habe.

Die rewards auf eine andere Adresse/wallet laufen zu lassen ist Mithilfe von Frankenadressen übrigens möglich. Du hälst deine coins auf einer Adresse, der stake key dieser Adresse gehört aber zu einem anderen private key. Dadurch lassen sich rewards und gehaltene coins trennen.

Hast du da vielleicht einen link zu?

Hier wird das Konzept erklärt. Du kannst das ganze manuell machen und zwar wie folgt:
Wir nehmen diese zufällig gewählte Adresse als Beispiel

Nimm die Adresse im hex format, nicht BECH32:
01308e0f5163113cc81d123470de2d9c4ef5a48e234c4e6c435c15de51a8b59539d877e87c1d971ab56c2ba87dd0e6efb7f26175b11278870c

Vergleiche den dazugehörigen stake key:
a8b59539d877e87c1d971ab56c2ba87dd0e6efb7f26175b11278870c

Di siehst, dass Du diesen in der ersten adress wieder findest:
01308e0f5163113cc81d123470de2d9c4ef5a48e234c4e6c435c15de51a8b59539d877e87c1d971ab56c2ba87dd0e6efb7f26175b11278870c

Diesn löschst du nun raus und fügst den stake key eines anderen wallets ein.
01308e0f5163113cc81d123470de2d9c4ef5a48e234c4e6c435c15de516a9d6e1d5477b2c87b0916ef21b8111ab73871e436c6ad9633d24210

Suche dann nach dieser neuen adreese auf cardanoscan um diese im BECH32 format zu erhalten:
addr1qycgur63vvgnejqazg68ph3dn380tfywydxyumzrts2au5t2n4hp64rhkty8kzgkausmsyg6kuu8repkc6kevv7jgggqawjed2

Du kannst das mit einer Adresse eines bereits existierenden Wallets machen. Danach sendest du alles auf diese Adresse. Dies ist deine HODL Adresse. Mit dem anderem Wallet, von dem Du den stake key kopiert hast kannst Du den Pool auswählen und hier sammeln sich auch deine rewards.
Am besten stellst du die HODL adresse z.B. in ccvault/eternl als manuelle single address ein, ansonsten wirde bei der nächsten Transaktion aus deinem hodl wallet alles auf eine neue adresse mit dem alten stake key gelegt.

Du kannst das ganze risikofrei erst mit einer kleinen Menge ADA probieren. Das ganze war erfolgreich wenn du den stake key aus deinem anderen wallet bei cardanoscan eingibst und dir als account balance zusätzlich noch der Bertrag angezeigt wird, den du auf die Frankenadresse geschickt hast.
Bei Fragen kannst Du dich geren nochmal melden. Sorry wegen Rechschreibung, habs schnell runtergetippt.